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VERURTEILT

„Nur einheimische Mieter“: Eigentümer muss Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen

(FOTO: iStockphoto)

Ein 81-jähriger Vermieter wollte seine Wohnung nur an Einheimische vermieten. Dies machte er auch mit seiner Anzeige klar. Ein Wohnungsinteressent brachte den Fall vor Gericht. Der Wohnungseigentümer wurde zu einer Geldstrafe wegen Diskriminierung verdonnert.

Am Dienstag entschied das Augsburger Amtsgericht, dass die Anzeige des 81-Jährigen, via welcher er ausschließlich „nur Deutsche“ für seine Mietwohnung suchte, rechtswidrig ist. Gleichzeitig betonte der Richter, dass im Falle eine Wiederholungstat ein hohes Ordnungsgeld drohen würde.

Angeklagt wurde der Deutsche von einem Mann aus Burkina Faso, der sich für die Wohnung interessierte. Nach einem ersten Telefonat zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter war dem 81-Jährigen klar, dass es sich um einen Interessenten mit Wurzeln im Ausland handelt.

Daraufhin hat der Vermieter klar gemacht, dass er nur an Deutsche vermieten würde. Auch vor Gericht betonte er dies noch einmal und begründete damit, dass er in seinem Haus Ärger mit einem angeblichen türkischen Drogendealer gehabt habe.

„Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, erklärte Richter Andreas Roth. Der Angeklagte muss nun 1.000 Euro Strafe wegen Diskriminierung zahlen.