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ÖGK greift Kranken ins Börserl – Politikbeben nach Geheimkürzung

ÖGK greift Kranken ins Börserl – Politikbeben nach Geheimkürzung
FOTO: ÖGK
4 Min. Lesezeit |

Neue ÖGK-Regeln treffen Kranke, Ältere und Familien – und der Widerstand aus Politik und Seniorenverbänden lässt nicht lange auf sich warten.

Ab Mai übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für Krankentransporte gehunfähiger Patienten nur noch dann, wenn eine ärztliche Transportanweisung vorliegt, die die Gehunfähigkeit medizinisch belegt. Gründe wie das Fehlen öffentlicher Verkehrsverbindungen oder einer Begleitperson reichen künftig nicht mehr aus, um eine Kostenübernahme zu rechtfertigen.

Weiterhin abgedeckt bleiben hingegen Transporte für Patienten mit Immundefizienz infolge einer Tumorbehandlung sowie bei isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Ebenfalls unverändert gesichert sind die Fahrtkostenübernahme für von der Rezeptgebühr befreite Personen und für Kinder, Fahrten zu Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse sowie zeitkritische Rettungstransporte. Die ÖGK betont, dass mit den Neuregelungen lediglich der Begriff der Gehunfähigkeit präzisiert worden sei und keine Einschränkung des Leistungsumfangs vorliege.

In einer Stellungnahme vom Freitag verwies die ÖGK auf den wachsenden finanziellen Druck, der aus schwächer steigenden Einnahmen bei gleichzeitig zunehmenden Ausgaben resultiere. Die Kasse rechnet im Zeitraum 2024 bis 2029 mit einem kumulierten Abgang von rund 800 Millionen Euro, wobei für die kommenden Jahre weiterhin jährliche Defizite erwartet werden. Mit den beschlossenen Maßnahmen wolle man sicherstellen, dass die Versorgung der Versicherten auch langfristig auf hohem Niveau gewährleistet werden könne.

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Breiter Widerstand

Die Ankündigungen stoßen jedoch auf breiten Widerstand. Besonders die mangelnde Information der Betroffenen im Vorfeld sorgte am Freitag für Unmut. „Erhöhen und geheim halten – das ist inakzeptabel“, erklärte Ingrid Korosec, Chefin des ÖVP-nahen Seniorenbunds, in einer Aussendung.

Auch der SPÖ-nahe Pensionistenverband verlangte Korrekturen und sprach sich für einen Runden Tisch aus, an dem Seniorenrat, Patienten- und Behindertenvertretungen, Ärztekammer sowie das Sozialministerium gemeinsam Nachbesserungen aushandeln sollten. „Niemand bestreitet, dass die ÖGK vor finanziellen Herausforderungen steht – aber Sanierung darf nicht heißen, dass chronisch Kranke, Menschen mit niedrigen Pensionen oder mit Mobilitätseinschränkungen die Hauptlast tragen“, betonte Pensionistenverbands-Präsidentin Birgit Gerstorfer.

Kritik kam auch von den Grünen, die ebenfalls die unzureichende Information der Versicherten beanstandeten. „Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann“, die die Satzungsänderung genehmigt habe, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er plädierte dafür, den von der Regierung eingerichteten Gesundheitsreformfonds zu nutzen, um derartige Einschnitte künftig zu vermeiden.

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Die FPÖ ging noch weiter und verlangte die sofortige Rücknahme sämtlicher Kürzungen. Es sei „eine Schande, dass gerade SPÖ-Ministerin Schumann diesen unsozialen Kahlschlag durchwinkt und damit die letzten Reste der sozialen Absicherung zerstört“, erklärte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann wies die gegen sie gerichtete Kritik zurück. Die ÖGK sei ein Selbstverwaltungskörper, der im eigenen Wirkungsbereich seine Satzung selbständig gestalten könne. „Wir als Ministerium müssen Änderungen formal genehmigen, dürfen dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind“, stellte ein Sprecher des Ministeriums klar.

Weitere Kürzungen

Neben den Neuregelungen bei Krankentransporten steigt ab 1. Mai auch der Selbstbehalt bei unentbehrlichem Zahnersatz, darunter Kronen und Kunststoffprothesen, von bisher 25 auf künftig 30 Prozent. Für Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, gilt ein Selbstbehalt von 20 Prozent. Zusätzlich wird die Kostenübernahme bei Parodontose-Therapien eingeschränkt.

Bereits seit Anfang März wirksam ist eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen, aus deren Leistungskatalog zwei Diagnosen gestrichen wurden. Mit 1. März entfiel zudem der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende sowie Versicherte mit Kindern, deren Partner über kein eigenes Einkommen verfügen, einen Aufschlag von zehn Prozent.

Beim verlängerten Krankengeldbezug wird künftig zwischen der 63. und 67. Woche eine zusätzliche verpflichtende Begutachtung vorgeschrieben.

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KO KOSMO-Redaktion
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