Still, leise und ohne Ankündigung: Die ÖGK hat Leistungen gestrichen – und viele Betroffene wissen es noch gar nicht.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat im Stillen mehrere Leistungskürzungen vorgenommen – ohne die Versicherten darüber in Kenntnis zu setzen. Konkret betroffen sind ein Zuschlag beim Krankengeld, der ersatzlos wegfällt, sowie die Selbstbehalte beim Zahnersatz, die angehoben werden. Darüber hinaus gelten ab Mai strengere Voraussetzungen für die Finanzierung von Krankentransporten: Künftig wird eine ärztlich bestätigte Gehunfähigkeit vorausgesetzt.
Dass öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichbar sind oder keine Begleitperson zur Verfügung steht, gilt fortan nicht mehr als ausreichender Grund für eine Bewilligung.
Stille Kürzungen
Der Familienzuschlag beim Krankengeld, der bislang ab dem 43. Krankenstandstag ausgezahlt wurde, ist seit 1. März nicht mehr vorgesehen. Familien mit nur einem Einkommen sowie Alleinerzieherinnen trifft diese Streichung besonders hart.
Beim Zahnersatz klettert der Selbstbehalt ab 1. Mai von 25 auf 30 Prozent – bei einer Behandlung im Wert von 5.000 Euro entspricht das einem Mehraufwand von rund 250 Euro. Auch im Bereich der Kieferregulierung werden zwei Diagnosen aus dem Leistungskatalog entfernt, und Kostenzuschüsse für bestimmte außervertragliche Behandlungen entfallen. Beim verlängerten Krankengeld kommt zwischen der 63. und 67. Woche des Krankenstandes eine zusätzliche verpflichtende Begutachtung hinzu.
Scharfe Kritik
Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, übt scharfe Kritik an der Art und Weise, wie diese Änderungen umgesetzt wurden: „Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK schon wieder ins Börserl gegriffen, mit aktiver Unterstützung der SPÖ in Person der zuständigen Ministerin Schumann.“ Bekanntgemacht wurden die Neuregelungen ausschließlich über das RIS-System (Rechtsinformationssystem des Bundes), das in der breiten Bevölkerung kaum bekannt ist.
„Dass die Österreicherinnen und Österreicher keinerlei Information erhalten haben, dass sie wieder einmal verstärkt zur Kasse gebeten werden, ist inakzeptabel“, so Schallmeiner. Formal wurde die Satzungsänderung vom Gesundheitsministerium genehmigt – allerdings handelt es sich dabei laut Martin Mandl, Pressesprecher von Gesundheitsministerin Korinna Schumann, lediglich um einen Formalakt: „Die ÖGK ist ein Selbstverwaltungskörper. Wir dürfen solche Abänderungen nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind.“
Als Begründung für die Einschnitte verweist die ÖGK auf den anhaltenden Finanzierungsdruck. Das ursprünglich prognostizierte Defizit von einer Milliarde Euro hat die ÖGK nach eigenen Angaben bereits auf rund 454 Millionen Euro für 2025 reduziert – dennoch müsse man weiterhin prüfen, wie die vorhandenen Mittel am sinnvollsten eingesetzt werden. Informationen über die Änderungen seien aufbereitet worden und würden nun schrittweise an die zuständigen Stellen weitergegeben.