766 Millionen Euro in einem Jahr – und Familien, die rechnen müssen, bevor sie zum Arzt gehen. Ein Systembruch rückt ins Visier der Politik.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hält an dem Vorhaben fest, Wahlärzte künftig stärker in das öffentliche Gesundheitssystem zu integrieren. Die Ministerin fordert dabei mehr Transparenz bei der Honorargestaltung und zeigt sich grundsätzlich offen gegenüber variablen Honorardeckelungen nach deutschem Vorbild. Als weiteren denkbaren Ansatz brachte sie die Veröffentlichung von Musterhonoraren durch die Ärztekammer ins Spiel – ein Modell, das bei den Rechtsanwälten bereits gängige Praxis ist.
Schumanns Kernforderung
„Ich möchte nicht, dass eine Familie am Tisch sitzt und sich überlegen muss, wie sie das Geld für die Behandlung des Kindes zusammenbekommt. Das ist kein Gesundheitssystem, das ich mir vorstellen will“, sagte Schumann zu der Problemlage, dass das kassenärztliche Angebot immer weiter sinkt und die Mediziner lieber als privat zu zahlende Wahlärzte arbeiten. Das Ausmaß der Entwicklung zeigt die im Sommer 2025 veröffentlichte Ärztestatistik der Ärztekammer: 40,6 Prozent aller Allgemeinmediziner mit Ordination verfügen demnach über keinen Kassenvertrag, bei Fachärzten sind es sogar 68 Prozent. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass allein im vergangenen Jahr Honorare in der Höhe von 766 Millionen Euro bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur Rückerstattung eingereicht worden seien.
Kostenfalle Wahlarzt
Wer einen Wahlarzt aufsucht, muss das Honorar zunächst vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die Krankenkasse erstattet im Anschluss zwar 80 Prozent – allerdings nicht auf Basis des tatsächlich verrechneten Betrags, sondern auf Grundlage des deutlich niedrigeren Kassentarifs, der für dieselbe Leistung bei einem Vertragsarzt zur Anwendung käme.