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Baustellenstreit

Schaufel gegen Schöpser: Baustellen-Rauferei endet vor Gericht

Schaufel gegen Schöpser: Baustellen-Rauferei endet vor Gericht
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Eine offene Rechnung, Steine, ein Schöpser und eine Schaufel – ein Streit auf einer Tiroler Baustelle endet vor Gericht.

Wegen einer offenen Rechnung aus einem früheren Blechschaden gerieten zwei Arbeitskollegen auf einer Tiroler Baustelle aneinander – mit Folgen, die schließlich das Landesgericht Innsbruck beschäftigten. Dort standen sich zwei einander widersprechende Schilderungen des Vorfalls gegenüber. Schaufel, Schöpser und Steine spielten dabei die entscheidende Rolle.

Den Ausgangspunkt des Konflikts, der im Tiroler Oberland seinen Anfang nahm, bildete eine unbeglichene Forderung im Zusammenhang mit einem Blechschaden auf einer anderen Baustelle. Was zunächst als vergleichsweise harmlose Rauferei begann, soll sich rasch gesteigert haben: Einer der Beteiligten warf demnach mit Steinen und griff schließlich zu einem Schöpser. „Wenn ich mich nicht gewehrt hätte, wäre ich heute nicht mehr da“, schilderte sein Gegenüber die Situation vor Gericht.

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Notwehr mit Schaufel

Seine Reaktion, die er selbst als Notwehr einordnete, bestand im Griff zu einer Schaufel. „Damit wollte ich in erster Linie die Steine abwehren und ihn auf Distanz halten“, erklärte der Mann. Mit dem Werkzeug schlug er jedoch auch auf seinen Kollegen ein und brach ihm dabei die Nase.

Wer in dem Konflikt tatsächlich die angreifende Seite war, blieb im Verlauf der Verhandlung ungeklärt. Richter Michael Böhler fand letztlich einen Mittelweg und unterbreitete beiden Angeklagten den Vorschlag einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich).

Freispruch & Diversion

Der als „Steinewerfer“ bezeichnete Mann erkannte seine Verantwortung an und stimmte dem Angebot zu – das Verfahren gegen ihn wurde mit einer Probezeit von einem Jahr eingestellt. Der Erstangeklagte hingegen lehnte die Diversion ab und wurde am Ende freigesprochen. „Wir gehen zu Ihren Gunsten von einer Notwehrsituation mit der Schaufel aus“, begründete der Richter seine Entscheidung.

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KO KOSMO-Redaktion
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