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VERBOTSGESETZ

Österreichisches Gericht: „Ustaša-Gruß ist ein Nazi-Gruß“

Gericht Österreich Ustascha Gruß Verbotsgesetz
(Symbolbild: iStockPhoto)

Elf Kroaten wurden gestern von einem österreichische Gericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt.

Konkret ging es um einen Vorfall in Hallein vor dreieinhalb Jahren, der mit den „Exil Boys“, einer Diaspora-Gruppierung der Zagreber Bad Blue Boys, zusammenhängt. Diese, in Österreich wohnenden Fans feierten dort ein Grillfest im mit Ustaša-Symbolen und Hakenkreuz verzierten Zelt, sangen dabei Soldaten-Lieder und hebten den rechten Arm zum Gruß. Als Beweis gibt es Fotos und Videos davon – auch aus der Salzburger Theatergasse.

Diskussion bis Mitternacht

Bis in die späten Abendstunden dauerte die Diskussion im Gericht, ob der erhobene rechte Arm im Rahmen des Verbotsgesetzes auch dann zu bestrafen ist, wenn dies mit Ustaša-Hintergrund passiert. Die Geschworenen fällten die Entscheidung kurz vor Mitternacht: Es gab 11 Schuldsprüche und 3 Freisprüche. Sieben davon wurden mit Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten verurteilt, fünf Angeklagte kamen mit einer milderen Strafe davon. Vier bekamen eine Diversion angeboten, die sie auch angenommen haben.