Der Oberste Gerichthof (OGH) zeichnete kürzlich die rechtlichen Grenzen der Online-Kommunikation neu. Im Fokus stand ein Polizeibeamter aus Tirol, der auf der Plattform Facebook ungerechtfertigt der Amtsmissbräuchlichkeit beschuldigt wurde. Das zog einen massiven Shitstorm nach sich.

Die juristische Aufarbeitung dieser Anschuldigungen führte schließlich zu einem wegweisenden Urteil des OGH. Ein Facebook-Nutzer musste dem Polizisten 3.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er den besagten Beitrag veröffentlicht hatte.
Shitstorm mit Folgen
Der Vorfall, der zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte, ereignete sich im Rahmen einer Demonstration gegen COVID-19-Maßnahmen im Februar 2021. Ein Foto des Polizisten wurde mit der Unterstellung verbreitet, er hätte gewaltsam gegen einen älteren Mann vorgegangen. Diese Anschuldigungen führten zu einer breiten Online-Mobilmachung gegen den Beamten. Wobei der Originalbeitrag hundertfach geteilt wurde. Trotz der augenscheinlichen Unschuld des Polizisten bezüglich der ihm vorgeworfenen Taten, sah sich dieser einem enormen öffentlichen Druck ausgesetzt.
Juristische Aufarbeitung
Im Zuge der juristischen Aufarbeitung dieses Falls nahm der betroffene Beamte rechtliche Schritte gegen mehrere Personen vor. Diese hatten das belastende Foto geteilt und kommentiert. Die Unterstellung, er wäre gewalttätig geworden, empfand er als zutiefst ehrenrührig. Die rechtliche Auseinandersetzung endete vor dem OGH. Das Urteil: Die bloße Teilnahme an einem Shitstorm, durch das Teilen und Kommentieren diffamierender Inhalte, kann zu einer vollumfänglichen Schadenersatzpflicht führen. Der OGH betonte, dass es für die Opfer solcher Angriffe ausreichend sei, nachzuweisen, dass der belangte Verursacher sich rechtswidrig und schuldhaft am Shitstorm beteiligt hat.
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