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ORF-Landesabgabe

ORF-Landesabgabe: WienerInnen entkommen der neuen Gebühr – Rest Österreichs zur Kasse gebeten

Christoph WIederkehr. (FOTO: David Bohmann/PID)
Christoph WIederkehr. (FOTO: David Bohmann/PID)

Die Wiener können aufatmen: Die Landesabgabe auf die ORF-Gebühr, gemeinhin als Körberlgeld bekannt, wird mit dem Neujahrstag 2024 Geschichte sein. Doch das bedeutet nicht, dass Wien auf diese Einnahme verzichtet. Im Gegenteil, die Hauptstadt hat eine kreative Lösung gefunden, um das Budgetloch zu stopfen – und die Rechnung geht an die restlichen Bundesländer Österreichs.

Die Landesabgabe, die bisher von den Wienern entrichtet wurde, belief sich auf 5,80 Euro pro Monat, was aufs Jahr gerechnet rund 70 Euro ausmachte. In Summe flossen so jährlich 36 Millionen Euro in die Kassen der Stadt. Doch die Entscheidung, diese Abgabe abzuschaffen, war nicht unumstritten. Insbesondere zwischen der SPÖ und ihrem Koalitionspartner, den NEOS, entbrannte ein hitziger Streit.

Während die NEOS sich vehement gegen die Landesabgabe aussprachen, konnte sich der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) eine neue Gebühr vorstellen.

Neue Gebühr statt der Landesabgabe

Das Patt bei den Verhandlungen zum Doppelbudget für die kommenden beiden Jahre führte dazu, dass 40 Milliarden Euro auf Eis lagen. Doch nun wurde eine Lösung gefunden, bei der beide Seiten ihr Gesicht wahren können: Die Landesabgabe fällt, dafür wird eine neue Gebühr eingeführt. Diese wird allerdings nicht von den Wienern, sondern von Österreichern aus anderen Bundesländern gezahlt.

Wie das funktionieren soll? Ganz einfach: Nicht-Wiener, die eine Zweitwohnung in der Hauptstadt besitzen, werden zur Kasse gebeten. Auf diesem Wege leisten künftig auch jene einen Beitrag für ganz Wien, die bisher zwar das Angebot und die Leistungen der Stadt in Anspruch genommen haben – etwa in Form von öffentlichem Verkehr oder Bildungseinrichtungen -, für die jedoch das Land Wien über den Finanzausgleich keine Ertragsanteile erhält“, erläutert das Büro von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ).

Hauptwohnsitz VS Zweitwohnsitz

Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und zusätzlich einen Zweitwohnsitz in einem anderen Wiener Bezirk unterhalten, müssen keine zusätzlichen Gebühren entrichten. Personen jedoch, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Wiens haben und einen Zweitwohnsitz in Wien unterhalten, sind verpflichtet, die neue Gebühr zu zahlen. Durch diese Regelung sollen vor allem Personen, die nicht in Wien hauptwohnsitzlich gemeldet sind, zur Finanzierung der entfallenden ORF-Landesabgabe beitragen.

Es gilt den Herausforderungen einer wachsenden Stadt in dem derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld aktiv zu begegnen und dabei die hohe Lebensqualität der Wiener zu erhalten. Deshalb ist es gerecht, dass alle, die die städtische Infrastruktur nutzen, einen fairen Beitrag leisten und die Wiener zugleich entlastet werden“, erklären Peter Hanke und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr.

Wie hoch die neue Zweitwohnsitzabgabe ausfallen wird, ist allerdings noch unklar. Derzeit wird an der Berechnung gearbeitet. Eins steht jedoch fest: Mit dieser Entscheidung wird die finanzielle Last fairer verteilt – und die Wiener können aufatmen.“