Zwischen Österreich und Serbien gibt es ein Abkommen über soziale Sicherheit, das Bestimmungen für Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung umfasst. Das Abkommen gewährleistet u.a. dass bei der Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen, die in den jeweiligen Ländern erworbenen Versicherungszeiten wechselseitig berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass auch bei kurzer Versicherungsdauer in einem Land, die sonst einen Pensionsanspruch ausschließen würde, ein tatsächlicher Anspruch zu Stande kommt.
Was sind internationale Sprechtage?
Im Rahmen eines internationalen Sprechtags bietet Ihnen die Pensionsversicherung die Möglichkeit, kostenlos und unbürokratisch mit Expert*innen des serbischen und österreichischen Pensionsversicherungsrechtes individuelle Fragen und Ansprüchen zu klären, die für Ihre zukünftige Lebensplanung wichtig sind: Wann kann ich in Pension gehen und wie hoch wird meine Pension sein? Welche Auswirkungen hat ein späterer Pensionsantritt für mich? Muss ich mich um die Einbringung eines Antrages kümmern und wie?
Wer kann einen internationalen Sprechtag besuchen?
Alle Personen, die sowohl in Serbien als auch in Österreich einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Expert*innen informieren Sie, welche Pensionsansprüche aus den in mehreren Ländern erworbenen Versicherungszeiten, entstehen können.
Wo finde ich Termine für internationale Sprechtage in Serbien?
Sämtliche Informationen zu den Terminen finden Sie auf unserer Website https://www.pv.at/web/service-und-kontakt/internationale-beratungstage
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für eine persönliche Beratung. Wir nehmen uns ausreichend Zeit, für Ihr Anliegen, um Sie bestmöglich und umfassend zu beraten. Die Telefonnummer zur Terminvereinbarung zum jeweiligen Sprechtagsort finden Sie auf unserer Website unter https://www.pv.at/web/service-und-kontakt/internationale-beratungstage
Welche Unterlagen sollten Sie mitnehmen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin jedenfalls einen Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Führerschein etc.) mit. Hilfreich sind zudem Ihre österreichische Versicherungsnummer und Ihre serbische Personenidentifikationsnummer (JMB-Zahl) sowie sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen stehen (z.B. Versicherungsverlauf, Arbeitsbuch, Bestätigungen, ausgefüllte Anträge etc.).
Gibt es internationale Sprechtage auch in anderen Ländern?
Haben Sie in anderen Ländern gearbeitet, bietet die Pensionsversicherung auch internationale Sprechtage mit Expert*innen anderer Staaten an, weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.pv.at
Weitere Informationen: www.pv.at