Österreichs Fahrzeughalter müssen umdenken: Ab 2027 gelten neue Pickerl-Fristen und viele sind früher betroffen als gedacht.
Ab dem 19. Mai 2027 tritt in Österreich eine Neuregelung für die Fahrzeugüberprüfung in Kraft. Betroffen sind Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads sowie leichte Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Das neue Prüfintervall sieht vor, dass Fahrzeuge zunächst nach vier Jahren erstmals vorgeführt werden müssen, gefolgt von drei weiteren Überprüfungen im Zweijahresrhythmus – danach wird jährlich geprüft.
Dieses sogenannte 4-2-2-2-1-System löst das bislang geltende 3-2-1-Intervall ab. Wie ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc erläutert, sind von der Umstellung nicht nur neu zugelassene Fahrzeuge betroffen: „Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge.“
Neues ÖAMTC-Tool
Die Umstellung stellt alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter in Österreich vor eine grundlegende Neuorientierung. Wer ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, sollte sich daher rechtzeitig mit den neuen Fristen vertraut machen. Zur Orientierung stellt der ÖAMTC ein Online-Tool bereit, den sogenannten „Pickerlrechner“, mit dem sich die individuell geltenden Überprüfungsfristen unkompliziert ermitteln lassen.
Das Tool berücksichtigt dabei mehrere fahrzeugspezifische Parameter: Fahrzeugklasse, Erstzulassungsdatum sowie die Daten der aktuell angebrachten Plakette. Darüber hinaus informiert es über mögliche Austauschplaketten und geltende Übergangsregelungen. Prosenc begründet die Notwendigkeit des Angebots so: „Mit unserem ‚Pickerlrechner‘ wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.“
Wie er weiter erklärt: „Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab.“ Das Tool soll Betroffenen helfen, sich frühzeitig auf die veränderten Anforderungen einzustellen.
Übergangsregelungen im Detail
Für Fahrzeuge mit einem Stichtag für die wiederkehrende Begutachtung in den Monaten Februar bis Juli 2027 gelten in der Übergangszeit weiterhin die bisherigen Fristen von einem Monat vor bis vier Monate nach dem Stichtag. Für Fahrzeuge mit einem Stichtag in den Monaten August bis Oktober 2027 wird die Frist für die Begutachtung bis einschließlich November 2027 verlängert; danach gibt es keine Toleranzfrist für ein Überziehen.