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Lohnbetrug

Pizzeria-Boss zahlt schwarz und klaut Urlaub – AK holt 2.500 Euro zurück

Pizzeria-Boss zahlt schwarz und klaut Urlaub – AK holt 2.500 Euro zurück
FOTO: iStock/nortonrsx
2 Min. Lesezeit |

Ein Hilfskoch in einer Pizzeria erlebte eine böse Überraschung mit seinem Arbeitgeber. Nach einem halben Jahr Beschäftigung zahlte der Restaurantbetreiber ihm in den letzten zwei Monaten lediglich 1.500 Euro in bar aus – ohne jegliche Abrechnung. Zusätzlich verweigerte der Gastronom dem Angestellten drei Wochen Urlaub, obwohl dieser nachweislich an seinem Arbeitsplatz tätig war. Nach einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandte sich der Koch an die Arbeiterkammer, um seine Endabrechnung prüfen zu lassen.

Gravierende Verstöße

Die Fachleute der Arbeiterkammer stellten gravierende Verstöße fest: Die Vergütung lag deutlich unter dem zustehenden Betrag, und der Mitarbeiter konnte mit Bildmaterial belegen, dass er während der angeblichen Urlaubszeit tatsächlich gearbeitet hatte. Für diese Tage stand ihm rechtmäßig eine Urlaubsersatzleistung zu. Als die Arbeiterkammer die ausstehenden Ansprüche beim Arbeitgeber einforderte, zeigte dieser zunächst keine Reaktion.

In der österreichischen Gastronomie gilt laut Kollektivvertrag ein Mindestlohn von 1.800 Euro brutto monatlich für Vollzeitbeschäftigte.

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Die gezahlten 1.500 Euro lagen somit nicht nur unter diesem gesetzlichen Minimum, sondern wurden auch ohne ordnungsgemäße Abrechnung ausgezahlt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit lückenlos zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Erfolgreiche Intervention

Erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch die Kammer lenkte der Unternehmer ein und beglich die offene Summe von rund 2.500 Euro. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht oder die Auszahlung des Mindestlohns drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro oder gerichtliche Verfahren, wie dieser Fall exemplarisch zeigt.

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so Stangl.

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KO KOSMO-Redaktion
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