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Strompreis-Hammer: Rückzahlungen erfolgen jetzt automatisch!

Strompreis-Hammer: Rückzahlungen erfolgen jetzt automatisch!
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3 Min. Lesezeit |

Die Arbeiterkammer Kärnten hat einen juristischen Erfolg gegen die Kelag verbucht. Die Konsumentenschützer setzten sich sowohl in erster als auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die im Jahr 2023 vorgenommenen Preiserhöhungen und veränderten Lieferbedingungen des Energieversorgers durch.

AK-Präsident Günther Goach zeigte sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens und unterstrich die Wirksamkeit des Einsatzes für Preisfairness und rechtliche Sicherheit. Die Arbeiterkammer plant, den Strommarkt weiterhin kritisch zu beobachten und ihre Fachexpertise in die aktuelle Begutachtungsphase des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes einzubringen.

Der Energieversorger Kelag hat das Gerichtsurteil akzeptiert und wird keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Die betroffenen Kunden müssen für ihre Rückerstattung nicht selbst aktiv werden – sie erhalten vorab eine schriftliche Information über die individuelle Erstattungshöhe, bevor die automatische Auszahlung erfolgt. Die Rückerstattung betrifft rund zehn Prozent der Stromkunden, deren Verträge im Zeitraum vom 1. August bis 15. November 2023 bestanden. Die betroffenen Verträge wurden im Herbst 2023 aufgrund der unsicheren Rechtslage ausnahmslos beendet.

Von der Gerichtsentscheidung profitieren insbesondere Gewerbekunden, die während des rechtlich umstrittenen Zeitraums Strom bezogen haben. Etwa 250 Kärntner Unternehmen können mit einer durchschnittlichen Rückzahlung von 500 Euro rechnen. Für einen Großteil der übrigen betroffenen Kunden beträgt der Rückerstattungsbetrag weniger als zehn Euro, die exakte Höhe wird individuell ermittelt.

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Neue Tarifmodelle

Gleichzeitig hat der Energieversorger angekündigt, ab Jänner 2026 vergünstigte Stromtarife für neue Kunden einzuführen. Bestehende Kunden erhalten bereits ab Oktober 2025 die Möglichkeit, in diese neuen Tarifmodelle zu wechseln. Die aktuelle Rückzahlung reiht sich ein in eine Serie von Erstattungen, die aufgrund gerichtlich festgestellter unzulässiger Preiserhöhungen der vergangenen Jahre erfolgten. Erst vor kurzem konnten Privatkunden der EVN Beträge von bis zu 335 Euro zurückfordern, wie Finanz.at berichtete.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Fokus

Die Arbeiterkammer bringt sich aktiv in die Begutachtung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes ein. Laut AK-Präsident Goach stehen dabei insbesondere die Möglichkeiten zur Änderung von Strompreisen durch Energieanbieter, die gerechte Verteilung der Netzentgelte sowie begünstigte Tarife für sozial schwächere Haushalte im Fokus der aktuellen Gesetzesdebatte.

Branchenweite Folgen

In den vergangenen zwei Jahren wurden mehrfach Stromversorger verklagt. Infolgedessen mussten verschiedene Energieunternehmen wie die Salzburg AG, die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG oder die Wien Energie Rückzahlungen an ihre Kundschaft leisten. Zahlreiche österreichische Haushalte werden zudem in naher Zukunft von reduzierten Stromkosten profitieren. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht deutliche finanzielle Entlastungen speziell für einkommensschwache Haushalte vor, wie Finanz.at berichtete.

Ein aktuelles Gerichtsurteil führt wegen rechtswidriger Preiserhöhungen erneut zu Rückzahlungen von Stromkosten in Höhe von bis zu 500 Euro.

Zusätzlich werden die Tarife für viele Verbraucher sinken. Weitere Informationen zu Stromanbietern und alle Einzelheiten sind auf Finanz.at verfügbar.

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KO KOSMO-Redaktion
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