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GESUNDHEITSMINISTERIUM

„Planbar“ oder „unaufschiebbar“? Neue Bestimmungen für Einreise nach Österreich

(FOTO: BKA/Andy Wenzel, iStockphoto)

Im neuen Entwurf der Einreiseverordnung für Österreich wurden einige Punkte ausführlicher definiert, vor allem hinsichtlich der Test- bzw. Quarantänepflicht, sowie der Einreisegründe.

Die Begutachtungsfrist für den neuen Entwurf der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) endet heute. Darin wurden die Ausnahmen von der Testungs- und Quarantänepflicht und unterschiedliche Einreisegründe präziser formuliert.

„Planbarer“ und „unaufschiebbarer“ Fall
Die wohl bedeutendste Änderung ist eine genauere Erklärung der Formulierung „berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis“. Im Verordnungsentwurf wird nun zwischen „unvorhersehbaren und unaufschiebbaren“ Einreisegründen (z.B. Todesfälle, schwere Krankheitsfälle, Begräbnisse, Geburten oder die „Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen) und „planbaren“ Ereignissen (z.B. Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern) unterschieden. Zu den „planbaren“ Fällen zählt übrigens auch der Besuch des Lebenspartners.

Was bedeutet das für die Einreise?
Die Testungs- und Quarantänebestimmungen der Verordnung gelten für alle „planbare“ Fälle, insofern man aus einem Staat oder einer Region einreist, die nicht auf der Liste der sicheren Einreiseländer zu finden ist. In „unaufschiebbaren“ Fällen ist eine Einreise OHNE negativen Coronatest und Quarantäne möglich.

„Zudem werden die Ausnahmen für die Einreise von Angehörigen aus Staaten, für die es derzeit ein Einreiseverbot gibt, auf Basis der Erfahrungen aus dem Vollzug erweitert. Darunter fallen nunmehr auch die Einreise zu Studienzwecken oder etwa zur Wahrung einer zwingenden gerichtlichen oder behördlichen auferlegten Pflicht“, so das Gesundheitsministerium gegenüber der APA.