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Fusion

Präzedenzfall: OGH verhängt Bußgeld gegen Rewe

(FOTO: iStock/Umut Tolga Pehlivan/Bildpoet/Artur Reznik)
(FOTO: iStock/Umut Tolga Pehlivan/Bildpoet/Artur Reznik)

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein – noch nicht festgelegtes – Bußgeld gegen Rewe International (Billa, Billa Plus, Bipa, Penny usw.) verhängt. Der Grund: eine nicht angemeldete Fusion, die im Jahr 2018 stattfand.

Im Jahr 2018 erwarb die damals als Merkur firmierende Billa Plus einen Lebensmittelmarkt der Weiß Handels GmbH im Welser Welas Park. Ein Geschäftsabschluss, der eigentlich hätte gemeldet werden müssen. Doch die Anmeldung an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) blieb aus.

Juristisches Tauziehen

Erst im Oktober 2021 reagierte die BWB. Sie stellte einen Antrag auf Abstellung des Verstoßes und auf Verhängung einer Geldbuße gegen Rewe International beim Kartellgericht. Im Mai 2023 bestätigte das Kartellgericht zwar den anmeldebedürftigen Zusammenschluss, wies jedoch das Geldbußen- und Feststellungsbegehren der BWB ab. Die Begründung: mangelnde Strafwürdigkeit. Doch die BWB ließ nicht locker und legte Rekurs ein.

OGH entscheidet im Sinne der BWB

Nun hat das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB stattgegeben. Der OGH wies das Kartellgericht an, ein „spürbares“ Bußgeld gegen Rewe International zu verhängen. Eine noch offene Summe, die allerdings bis zu zehn Prozent des gesamten Umsatzes des betroffenen Unternehmens betragen kann.

Wegweisende Entscheidung

Für Natalie Harsdorf-Borsch, Chefin der BWB, stellt die Entscheidung des OGH einen wichtigen Meilenstein dar. „Diese Entscheidung wird präventiv im Sinne der Compliance mit den bestehenden Rechtsvorschriften wirken“, so Harsdorf-Borsch. Sie betont die Bedeutung der Fusionskontrolle, vor allem in konzentrierten Märkten wie dem Lebensmittelhandel. „Es ist wichtig, jede weitere Konzentration einer wettbewerblichen Prüfung unterziehen zu können, das darf nicht umgangen werden.“

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„Ein Verstoß dagegen ist – so der OGH – kein Kavaliersdelikt“, betont Harsdorf-Borsch. Bis dato liegt noch keine Stellungnahme von Rewe International zu der Entscheidung vor. Doch die klare Botschaft des OGH steht: Die Regeln des Wettbewerbs sind einzuhalten – und Verstöße werden nicht auf die leichte Schulter genommen.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.