Ein sehbehinderter Mann soll ein Prostitutionsnetzwerk betrieben haben. Während er flüchtig ist, standen nun seine mutmaßlichen Helfer vor Gericht.
Ein verdeckter Ermittler deckte die illegalen Aktivitäten in einer Gemeindebauwohnung in Wien-Donaustadt auf. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein sehbehinderter Mann, der verdächtigt wird, Sexarbeiterinnen aus Italien, der Slowakei und Nigeria illegal untergebracht und deren Dienste auf Internetplattformen angeboten zu haben. Vor Gericht stehen nun drei mutmaßliche Komplizen des sehbehinderten serbischen Staatsbürgers. Die Beschuldigten stammen aus demselben Heimatdorf und müssen sich wegen Zuhälterei und grenzüberschreitendem Prostitutionshandel verantworten. Der mutmaßliche Haupttäter selbst ist flüchtig.
📍 Ort des Geschehens
Die erstangeklagte 39-Jährige gab zu Protokoll: „Er hat mir Fotos von den Mädchen gegeben, ich habe Werbung im Internet für sie geschaltet. Dafür bekam ich 5 bis 10 Euro.“ Sie habe zudem Kundenanfragen an ihn weitergeleitet. Die beiden männlichen Angeklagten im Alter von 40 und 41 Jahren fungierten als Chauffeure für den sehbehinderten Mann und transportierten die Frauen zu ihren Terminen. Als Entlohnung erhielten sie angeblich nur geringe Beträge und Spritgeld, nennenswerte Einnahmen hätten sie nicht erzielt.
Rechtlicher Hintergrund
Nach österreichischem Strafrecht wird zwischen Zuhälterei und Beihilfe unterschieden: Zuhälterei (§ 216 StGB) liegt vor, wenn jemand aus der Prostitution einer anderen Person vermögensrechtliche Vorteile zieht und diese ausbeutet. Bei grenzüberschreitendem Prostitutionshandel drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die drei Angeklagten wurden jedoch freigesprochen, da das Gericht keine ausbeuterische Absicht erkannte.
Wohnung als Basis
Der drittangeklagte 41-Jährige stellte die Gemeindewohnung seiner Eltern für die illegalen Aktivitäten zur Verfügung. Vor Gericht erklärte er: „Er hat mich dazu überredet, meine Eltern waren in Serbien.“ Der Sehbehinderte sei redegewandt gewesen und habe die leerstehende Wohnung genutzt. Seine Eltern hätten keine Kenntnis von den Prostituierten in ihrer Wohnung gehabt. Ihm sei eine Mietzahlung versprochen worden, tatsächlich habe er jedoch kaum etwas erhalten.
Eine als Zeugin geladene Sexarbeiterin bestätigte, dass sowohl in der Gemeindewohnung als auch an anderen Orten Treffen mit Kunden stattfanden. Von ihrem Stundensatz in Höhe von 120 Euro musste sie die Hälfte an den mutmaßlichen Zuhälter abgeben, zusätzlich zu weiteren Gebühren. Während eines Aufenthalts in Italien soll ihr der Sehbehinderte für jeden Tag ihrer Abwesenheit eine „Strafe“ von 50 Euro berechnet haben. Er habe ihr zudem angedroht, diese Summe auf 200 Euro pro Tag zu erhöhen, falls sie nicht zurückkehre.
Überraschender Freispruch
Die drei Angeklagten zeigten sich geständig und betonten, niemanden eingeschüchtert oder sich bereichert zu haben. Die 39-jährige Beschuldigte habe bei Konflikten zwischen den Prostituierten vermitteln müssen. Die Verteidiger argumentierten: „Sie waren naiv, haben aber niemanden ausgenutzt.“ Die Richterin folgte dieser Einschätzung und sprach die Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei Prostitutionsverfahren kommen häufig verdeckte Ermittler zum Einsatz, um illegale Strukturen aufzudecken. Zeuginnen in solchen Verfahren erhalten besondere Schutzmaßnahmen, da sie oft in prekären Situationen leben und Repressalien befürchten müssen.
Die Fahndung nach dem sehbehinderten Hauptverdächtigen dauert an. Es gilt die Unschuldsvermutung.