Am frühen Montagmorgen kam es am Wiener Schöffensenat am Landesgericht zu einem Gerichtsprozess aufgrund einer Messerattacke auf einen Jugendlichen. Ein 21-jähriger gebürtiger Syrer hatte einen 16-jährigen irakischen Jugendlichen mit einem Klappmesser attackierte. Der Vorfall ereignete sich kurz nach einem Berufsausbildungskurs am Arbeitsmarktservice.

Konfrontation vor Bildungseinrichtung
Laut Angaben des Angeklagten seien gegenüber seiner Schwester beleidigende Worte gefallen. Diese könne er nicht mehr genau wiedergeben, jedoch empfand er sie als eindeutig herabwürdigend. Seine Absicht am 2. April, den Teenager zur Rede zu stellen, eskalierte in eine physische Konfrontation. Wobei er – wie der Angeklagte erklärt – sich von einer Gruppe Männer eingekreist und bedroht fühlte. In seiner Aussage beteuerte der 21-Jährige, dass seine Intention nicht darin bestand, Schaden zuzufügen. Vielmehr habe er aus Angst und zur Verteidigung gehandelt, nachdem er bemerkte, dass er selbst Verletzungen aufwies.
Widersprüchliche Beweislage
Diese Darstellung der Ereignisse deckt sich allerdings nicht mit den Aussagen der Schwester des Angeklagten und einem Augenzeugenvideo. Letzteres zeigt den Angeklagten beim Verlassen des Bildungszentrums, wie er trotz sichtbarer Versuche des 16-Jährigen, eine Eskalation zu vermeiden, weiter auf diesen einstach und schnitt. Mehrere Personen, einschließlich eines Lehrers, versuchten erfolglos, den Angreifer aufzuhalten.
Der Jugendliche erlitt schwere Verletzungen, darunter eine Stichwunde am Kopf, die zu einer Absplitterung am Schädel führte, sowie mehrere Schnittwunden am Körper und Hals. Die Schwere dieser Verletzungen löste Diskussionen über die rechtliche Einschätzung der Tat aus. Obwohl die Staatsanwaltschaft auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und nicht auf versuchten Mord erkannte, stellte der vorsitzende Richter die Frage, ob nicht auch ein Mordversuch vorliegen könnte.
Hintergrund des Konflikts
Die Wurzel des Konflikts scheint ein Missverständnis zu sein. Die Schwester des Angeklagten und das 16-jährige Opfer besuchten einen gemeinsamen Englischkurs. Während einer Pause hatte der Angeklagte seine Schwester mit dem späteren Opfer in der Aula gesichtet. Offenbar deutete der 21-Jährige die Situation fälschlicherweise als Belästigung, trotz der Versicherung seiner Schwester, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Dennoch lauerte er dem 16-Jährigen auf und führte die Attacke durch.
Die Gerichtsverhandlung gegen den 21-Jährigen dauert momentan noch an.
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