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RUSSIA 2018

Pünktlich zum WM-Auftakt: Wie du trotz Job kein Spiel verpasst!

FOTO: iStockphoto

Pünktlich zum WM-Auftakt, stellen sich ab heute etliche Fußballfans mal wieder die Frage, wie sie trotz Arbeit kein wichtiges Spiel verpassen.

Da die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Russland stattfindet, sorgt die nicht bis kaum vorhandene Zeitverschiebung dafür, dass viele Spiele in der Kernarbeitszeit stattfinden. Richtig eingefleischte Fans müssen daher erfinderisch werden. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps du auf jeden Fall beherzigen solltest, wenn du up to date bleiben möchtest, verraten wir dir!

Die AK Oberösterreich warnt davor, dass man sich im Job nicht zu sehr dem Fußballfieber hingeben sollte, und präsentiert Arbeitsrecht-Tipps zur WM…

Fernsehen: Insofern du nicht in einem Lokal oder einem Wettbüro arbeitest, wo es generell gestattet oder unausweichlich ist, fernzusehen, ist das in den meisten Unternehmen nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags und somit auch rechtlich nicht erlaubt. Problematisch wird es zudem, wenn man aufgrund der Ablenkung nicht dazu in der Lage ist, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen.

Radiohören: Auch hier gilt – sobald die Arbeitsleistung darunter leidet, wird es problematisch. Grundsätzlich ist es aber in der Arbeitszeit erlaubt, und auch WM-Spiele dürfen mitverfolgt werden.

Internet: Wer das Spiel seiner Wahl einfach über einen Online-Stream mitverfolgen möchte, der muss auf folgendes achten: Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit offiziell gestattet, spricht nichts dagegen. Jedoch nicht die ganze Spielzeit über, da die Leistung auch hier zu kurz kommen würde. Gestattet der Vorgesetzte weder Fernsehen, Radio noch das Nutzen des Internets am Arbeitsplatz, läuft man Gefahr eine Verwarnung und als Wiederholungstäter sogar eine fristlose Entlassung zu erhalten.

Ein Bierchen am Arbeitsplatz?
Fußball und Bier geht für viele Fans Hand in Hand. Viele Arbeitgeber kennen bei diesem Thema kein Pardon. Ist – wie dies meistens der Fall ist – Alkohol am Arbeitsplatz verboten, gilt dies selbstverständlich auch für die Zeit der WM. Dabei wird auch in Pausen keine Ausnahme gemacht. Wer dennoch alkoholisiert im Job erwischt wird, muss sich auf Disziplinarmaßnahmen und im worst case sogar mit einer Entlassung einstellen.

Im Trikot zur Arbeit?
Dieser Punkt hängt stark vom Arbeitsplatz und dem Beruf an sich ab. Laut Gesetz muss die Arbeitskleidung betrieblich angepasst werden. Insbesondere bei intensivem Kundenkontakt ist ein entsprechendes Erscheinungsbild das A und O. Dressen oder andere Fan-Gadgets können da schon mal als nicht professionell empfunden werden.

Frei nehmen für ein Match?
Den Krankenstand als Möglichkeit zu nutzen, um das Spiel seiner Wahl nicht zu verpassen, ist selbstverständlich nicht erlaubt. Ohne Urlaubsvereinbarung einfach zuhause bleiben ist daher auch während der WM nicht klug. Dabei handelt es sich nämlich um einen Entlassungsgrund.