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VERKEHRSSÜNDER

Radarfalle auch für Gurtenmuffel und Handytelefonierer

(Foto: iStock)

Die angekündigte Gesetzesnovelle ist am Wochenende in Kraft getreten. Nun können die Fotos von Radarkameras nicht nur zum Nachweis von Geschwindigkeitsübertretungen verwendet werden, sondern auch für weitere Vergehen.

Seit Samstag gelten Radarfotos als Beweis für die Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung (Nachrichten schreiben, Internetsurfen), für Verstöße gegen die die Gurt- und Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung (z.B. kein Kindersitz) oder dem Transport von mehr Personen als das Fahrzeug zugelassen ist, wie die „heute“ berichtet“.

Bisher konnten Autofahrer, die nicht angegurtet waren oder telefonierten, nur bestraft werden, wenn sie von der Polizei angehalten wurden. Künftig können so auch Verfehlungen im Verkehr nachgewiesen werden, wenn sie auf Radaraufnahmen zu erkennen sind. Tappt man beim Telefonieren in eine Radarfalle wird man nun zusätzlich bestraft werden. Bei Radarfotos werden Unbeteiligte auf den Fotos unkenntlich gemacht.

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