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Gericht

Rapper atmet auf: Anklage gegen P. Diddy abgewiesen

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FOTO: EPA-EFE/Cristobal Herrera-Ulashkevich

Ein US-Gericht hat eine der Klagen gegen Rapper P. Diddy abgewiesen. Die Klägerin weigerte sich, ihre Anonymität aufzugeben.

Ein amerikanisches Gericht hat eine Klage gegen den Rapper Sean Combs, bekannt als P. Diddy, wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs fallen gelassen. Der Grund für die Abweisung lag in der Weigerung der anonymen Klägerin, ihre Klage unter ihrem tatsächlichen Namen neu einzureichen.

Die Frau, die im Oktober 2024 Klage erhoben hatte, behauptete, Diddy habe sie 1995 auf einer Party angegriffen und hatte darum gebeten, anonym zu bleiben.

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Gerichtliche Entscheidung

Am 6. März 2025 entschied das Gericht, dass die Klägerin ihren Wunsch nach Anonymität nicht länger aufrechterhalten könne und forderte sie auf, die Klage bis zum 20. März 2025 unter ihrem richtigen Namen einzureichen. Da die Klägerin dieser Anordnung nicht nachkam und keinen Antrag auf Fristverlängerung stellte, wurde der Fall abgewiesen.

In seinem Urteil erklärte Richter Lewis J. Liman: „Dementsprechend wird der Fall abgewiesen“, wie von der Zeitschrift „People“ berichtet wurde.

Reaktionen der Anwälte

Die Anwälte von Diddy begrüßten die Entscheidung und argumentierten, dass zahlreiche anonyme Klagen von Anwälten eingereicht würden, die mehr an medialer Aufmerksamkeit als am rechtlichen Wert interessiert seien.

Sie betonten, dass ähnliche Vorwürfe vor Gericht keinen Bestand haben würden.