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BESCHAFFUNGSWESEN

Rechtswidrige Vergabe? SPÖ versenkt Millionen Euro in externer Beratung

FOTO: Wiener Linien/Manfred Helmer
FOTO: Wiener Linien/Manfred Helmer

Der Burgenländische Rechnungshof kritisiert die Vergabepraxis von externen Beratungsleistungen im Land Burgenland, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Auftragswertschätzungen. Dies könnte zu Gesetzesverstößen führen.

Der Burgenländische Rechnungshof (BLRH) hat einen umfassenden Bericht vorgelegt, der erhebliche Defizite bei der Vergabepraxis von externen Beratungsleistungen durch das Land Burgenland aufdeckt, wie oe24 berichtet. Neben Fragen zur Effizienz der Ausgaben werden auch potenzielle Gesetzesverstöße thematisiert.

Markante Steigerung

Im Zeitraum von 2020 bis 2023 investierte das Land Burgenland etwa 8,23 Millionen Euro in externe Beratung. Dies entspricht einer Zunahme der jährlichen Kosten um 76 Prozent. Besonders bemerkenswert ist der massive Anstieg bei Ausgaben für Rechtsanwaltsleistungen: von 40.308 Euro im Jahr 2020 auf über 500.000 Euro im Jahr 2023 – eine Steigerung von 1.242 Prozent. Laut Referatseinteilung liegt die Zuständigkeit für das Beschaffungswesen bei Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).

Keine Vergleichsangebote

Eine Untersuchung von 33 Beratungsaufträgen zeigte, dass in 30 Fällen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden, was bedeutet, dass 91 Prozent dieser Aufträge ohne entsprechende Konkurrenzangebote erteilt wurden. Ein besonders auffälliger Fall betraf eine Auszahlung von 1,14 Millionen Euro, die eigentlich eine EU-weite Ausschreibung erfordert hätte.

Unzureichende Auftragswertschätzungen

Der Bericht kritisiert auch, dass bei keinem der geprüften Fälle eine sachkundige Auftragswertschätzung durchgeführt wurde. Diese ist gemäß dem Bundesvergabegesetz erforderlich, um das passende Vergabeverfahren zu bestimmen. Die Fehleinschätzungen führten zu Vergabeverfahren, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

Besonders problematisch sind die Direktvergaben, die nicht über 100.000 Euro netto liegen dürfen. Bei fünf von elf Stichproben überstiegen die kumulierten Auftragssummen diese Grenze, ohne dass das Land die Vorgehensweise ausreichend begründete.

Die Verteilung der Beratungsaufträge zeigt, dass zwei Unternehmen etwa ein Viertel der Gesamtausgaben erhielten. Diese Tatsache und der Anstieg ihrer Vergütung auf das Zehnfache werfen Fragen auf. Außerdem kritisierte der Rechnungshof, dass in einigen Fällen keine vollständigen Leistungsnachweise in den Rechnungen enthalten waren, was für die Kostenkontrolle wesentlich wäre.

Der BLRH sieht großen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Effizienz der Aufträge. Die SPÖ wies die Kritik als „ungerechtfertigt“ zurück und stellte klar, dass die Stundensätze der beauftragten Berater unter den marktüblichen Preisen lägen. Sprecher Christian Dax merkte an, dass die hohe Erfolgsquote der verwaltungstechnischen Projekte das Vertrauen in die wiederholt beauftragten Berater rechtfertige. Dennoch sicherte die Landesregierung zu, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen.