**Die FPÖ plant eine Ministeranklage gegen Brunner wegen des massiven Budgetdefizits. Der Ex-Finanzminister soll während seiner Amtszeit die alarmierende Finanzlage verschleiert haben.**
Die FPÖ geht in die Offensive gegen Ex-Finanzminister Magnus Brunner. Der freiheitliche Parlamentsklub bestätigte gegenüber oe24, dass während der Budgetwoche Mitte Mai ein Antrag auf Ministeranklage eingebracht wird. Dies würde, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, für Brunner ein offizielles Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof bedeuten.
Hinter dem Vorstoß steht die Kritik an Brunners Amtsführung als Finanzminister von Dezember 2021 bis November 2024. In seine Verantwortung fällt ein erhebliches Budgetdefizit, das laut FPÖ vor der Nationalratswahl nicht transparent kommuniziert wurde. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Unter Brunner stieg der öffentliche Schuldenstand um 22,6 Milliarden Euro auf 394,1 Milliarden Euro an. Die Schuldenquote kletterte von 78,5 auf 81,8 Prozent der Wirtschaftsleistung – ein historischer Höchstwert.
⇢ Fiskalrat: Budget-Loch ist NOCH schlimmer als bisher angenommen
Rekorddefizit verfehlt
Besonders brisant: Das Defizit überschritt mit 4,7 Prozent des BIP deutlich die ursprünglich angestrebte Maastricht-Grenze (EU-Defizitgrenze von 3 Prozent für Staatsfinanzen) von 3 Prozent.
Die parlamentarischen Realitäten stehen dem freiheitlichen Vorgehen allerdings entgegen. Eine Mehrheit für den Antrag im Nationalrat gilt als ausgeschlossen. Die ÖVP wird kaum gegen ihren ehemaligen Minister stimmen, und die Koalitionspartner SPÖ und Neos sind an gemeinsames Abstimmungsverhalten gebunden. Für Brunner, inzwischen EU-Kommissar für Migration, dürfte daher kein unmittelbares Risiko bestehen.
Rechtliche Folgen
Für die Freiheitlichen hat die Angelegenheit dennoch hohe Priorität, ähnlich wie der Antrag für den Pilnacek-Untersuchungsausschuss (parlamentarische Untersuchung zu Vorwürfen rund um den verstorbenen Spitzenbeamten Christian Pilnacek). Rechtlich müsste Brunner nachgewiesen werden, dass er in seiner Amtsführung gegen Vorschriften der Bundesverfassung oder spezifische Gesetze verstoßen hat. Ob eine problematische Budgeterstellung hierfür ausreicht, bleibt fraglich.
Bei einer theoretischen Verurteilung drohte zwar ein Amtsverlust – was für den inzwischen als EU-Kommissar tätigen Brunner wenig relevant wäre. Gravierender könnte ein möglicher befristeter Entzug des Wahlrechts sein, zumal Brunner Anspruch auf einen Nationalratssitz hätte.
Es ist kaum anzunehmen, dass der FPÖ-Antrag im Nationalrat die erforderliche Mehrheit für eine Anklage erhält: Eine Zustimmung der ÖVP zur Anklage gegen Brunner ist ausgeschlossen, und ihre Koalitionspartner SPÖ und Neos sind zu einem einheitlichen Stimmverhalten verpflichtet.
Folge uns auf Social Media!