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Verbraucherrecht

Ryanair verliert vor Gericht: Passagiere können jetzt Geld zurückfordern!

Ryanair verliert vor Gericht: Passagiere können jetzt Geld zurückfordern!
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ryanair kassierte – der OGH urteilt. 14 Gebührenklauseln sind nun Geschichte, und betroffene Passagiere können ihr Geld zurückfordern.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC eingebracht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung nun 14 dieser 15 Klauseln als unzulässig eingestuft. Besonders im Fokus stand dabei die Flughafen-Check-in-Gebühr von 55 Euro, die Passagieren direkt am Flughafen in Rechnung gestellt wurde.

Unzulässige Gebühren

Neben dieser 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Schalter erklärte der OGH auch eine Kleinkindgebühr von 25 Euro, Aufschläge für verpflichtende Familiensitzplätze sowie eine Gebühr von 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte für unzulässig – zusammen mit zehn weiteren Zusatzkosten, die in vielen Fällen den eigentlichen Flugpreis übertrafen. Laut OGH sind mehrere dieser Klauseln so unverständlich formuliert, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht in der Lage sind, sie nachzuvollziehen – insbesondere wenn es um mögliche Rückerstattungsansprüche geht.

Die Check-in-Gebühr, die Umbuchungsgebühr sowie die Kosten für die Bordkarte und eine Namensberichtigung verstoßen nach Auffassung des OGH nicht nur gegen das Transparenzgebot, sondern benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher auch in grober Weise. Der Grund: Diese Gebühren können selbst dann anfallen, wenn die Ursache dafür auf Seiten von Ryanair liegt.

Reaktionen & Rückforderung

„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, kommentiert Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. „Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern.“

„Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten. Billigflug darf nicht heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kasse gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Der VKI bietet auf seiner Homepage www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief für die Rückforderung der Gebühren an. Das Urteil im Volltext gibt es auf www.vki.at/ryanair062026.

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KO KOSMO-Redaktion
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