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Schächtung: Regierung gegen eine Registrierung

Schlachtungen aus religiösen Gründen werden nicht eingedämmt. (Foto: iStock)

Ein Vorschlag des FP-Landesrates hat diese Woche für viel Wirbel gesorgt. So soll koscheres Fleisch aus Niederösterreich nur an Juden verkauft werden, die sich registrieren lassen. Das gleiche würde auch für die Muslime gelten, da sie ebenso bestimmte Schlachtvorgaben haben.

Jedoch lehnt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Schächtung von Tieren und der Produktion von koscherem Fleisch, die Registrierung von Kunden ab. In einer Stellungnahme gegenüber der APA bestätigte Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), dass es zu keinen Einschränkungen der Grundrechte kommen wird.

Diese Woche stellte der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl einen Plan vor, der vorsieht, dass er als zuständiger Landesrat Schlachtungen aus religiösen Gründen eindämmen wolle. In einem Schreiben der zuständigen Landesbehörde war auch von Bedarfsprüfungen bei den Kunden von koscher produziertem Fleisch die Rede, berichtet „ORF“.

Die Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) interpretierte diesen Vorschlag so, dass Schlachthöfe und koschere Verkaufsstellen künftig Listen ihrer Kunden führen müssen. Als der Plan von den Medien aufgegriffen wurde, folgte ein Sturm der Entrüstung. Waldhäusl argumentierte, dass er lediglich den Vorschlag von einem SPÖ-Vorgänger aufgenommen habe. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bekräftigte, dass es keine Registrierungen geben werde.

Keine Registrierung
Auch die Bundesregierung hält fest, dass es zu keiner Registrierung von jüdische Fleischkunden kommen werde. „Wir bekennen uns ganz klar zu unseren jüdisch-christlichen Wurzeln und werden diese auch künftig gegen Eingriffe und Angriffe verteidigen. Wir sehen es als Auftrag und gleichzeitig Selbstverständlichkeit, dass jüdisches Leben in unserem Land in Sicherheit und ohne Einschränkungen gewährleistet ist“, so Blümel.

„So lange Sebastian Kurz Bundeskanzler dieser Republik ist, können unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher sein, dass diese Freiheiten und Grundrechte in keinster Weise beschränkt werden. Selbstverständlich ist jede Form der persönlichen Registrierung in diesem Zusammenhang völlig indiskutabel und kommt für uns niemals infrage.“

Die geplanten Richtlinien zum Schächten in Niederösterreich würden nicht auf Muslime zutreffen, da sämtliche Betriebe Schlachtungen nach gängigen Regeln durchführen. Dies bestätigte Günther Ahmed Rusznak, dessen Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) größter Zertifizierer von Halal-Fleisch in Österreich ist gegenüber „vienna.at“. Die Herstellung von Halal-Fleisch für Muslime benötige keine Ausnahmeregelungen laut Tierschutzgesetz.