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Abfindung

Scheidung mit Folgen: Ex-Frau verlangt 88.000 Euro für jahrelange Hausarbeit

Gericht Urteil
(Foto: iStock)

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Provinzgericht in Pontevedra, Spanien, einem Mann aufgetragen, seiner Ex-Frau eine Abfindung von 88.000 Euro für ihre „Arbeit als Hausfrau“ während ihrer 26-jährigen Ehe zu zahlen. Die Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen haben könnte, beinhaltet auch eine monatliche Rentenzahlung an die Ex-Frau.

In einem beispiellosen Urteil hat das Provinzgericht in Pontevedra, Spanien, entschieden, dass ein Mann seiner Ex-Frau eine Abfindung von 88.000 Euro zahlen muss. Dieser Betrag soll die „Arbeit als Hausfrau“ entschädigen, die sie während ihrer 26-jährigen Ehe geleistet hat. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der Mann seiner Ex-Frau eine monatliche Rente von 350 Euro für die nächsten drei Jahre zahlen muss.

Das Paar, dessen Namen nicht genannt wurden, heiratete 1996. Während ihrer Ehe arbeitete die Frau insgesamt 205 Tage außerhalb des Hauses und widmete den Rest ihrer Zeit der Erziehung ihrer Tochter und der Haushaltsführung. Nach der Scheidung im Jahr 2022 musste die Frau ihre eigene Wohnung mieten und eine Arbeit finden, um sich selbst zu versorgen.

Die Entscheidung des Gerichts berücksichtigte die Tatsache, dass die Frau 16 Jahre als Hausfrau verbracht hat und daher wahrscheinlich eine geringere Rente erhalten wird als ihr Ex-Mann, der während ihrer Ehe seiner beruflichen Karriere nachging.

Das ursprüngliche Urteil setzte die Entschädigung auf 120.000 Euro fest. Beide Parteien legten jedoch Berufung ein. Der Mann stimmte zu, für die Arbeit der Frau zu zahlen, schlug jedoch einen geringeren Betrag von 60.000 Euro vor. Die Frau hingegen forderte eine höhere Entschädigung von 183.000 Euro.

Das Provinzgericht entschied schließlich, dass die Entschädigung 88.000 Euro beträgt. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Parteien Berufung beim Obersten Gericht einlegen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben.