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Justizskandal

Schießerei im Club: Zieht J.Lo-Skandal Diddy tiefer in den Sumpf?

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FOTO EPA-EFE/Sarah Yenesel

Jennifer Lopez könnte ungewollt in den Prozess gegen ihren Ex-Partner Sean „Diddy“ Combs hineingezogen werden. Der Musikmogul, der im September vergangenen Jahres festgenommen wurde, sieht sich mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert – darunter Erpressung, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Prostitutionsdelikte.

Die Staatsanwaltschaft plant nun, auch einen Vorfall aus dem Jahr 1999 als Beweismittel einzubringen. Damals kam es in einem Nachtclub in New York zu einer Schießerei, bei der drei Personen verletzt wurden. Lopez befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls mit Diddy im Club. Das damalige Paar verließ anschließend gemeinsam den Tatort und wurde nach einer Verfolgungsjagd durch Manhattan von der Polizei gestoppt.

Im Fluchtfahrzeug entdeckten die Beamten später eine gestohlene Waffe. Während Lopez nicht belangt wurde, musste sich Diddy vor Gericht verantworten – die Anklage wurde jedoch später fallengelassen. Seine Verteidiger behaupteten damals, die Aussage des Hauptbelastungszeugen sei „offensichtlich unglaubwürdig“, da Diddy versucht haben soll, diesen zu bestechen.

Umstrittene Beweismittel

Wie die Daily Mail berichtet, kämpfen Diddys Anwälte nun darum, den Vorfall von 1999 aus dem aktuellen Verfahren herauszuhalten. Gleichzeitig versuchen sie zu verhindern, dass ein 2016 entstandenes Video als Beweismittel zugelassen wird. Die Aufnahme, die CNN im Mai 2024 veröffentlichte, zeigt Diddy bei einem tätlichen Angriff auf seine Ex-Freundin Cassie Ventura.

Nach Bekanntwerden des Videos entschuldigte sich der Rapper öffentlich und erklärte, er „übernehme die volle Verantwortung“ für sein Verhalten. Kurz darauf erfolgte seine Verhaftung.

Die Verteidigung stellt die Authentizität des Videomaterials in Frage und behauptet, die Aufnahme sei „völlig ungenau, verändert, manipuliert, beschleunigt und bearbeitet“. Da das Original gelöscht wurde, verfüge CNN angeblich über die einzige existierende Kopie.

Prozessverzögerung beantragt

Zur Unterstützung ihrer Argumentation haben Diddys Anwälte den forensischen Experten Conor McCourt hinzugezogen. Dieser gab eidesstattlich an, das Video sei erheblich beschleunigt worden und weise „zahlreiche Verzerrungen“ auf. McCourt schloss nicht aus, dass das Material nachträglich bearbeitet wurde.

Darüber hinaus möchte Diddys Verteidigungsteam die Aussage einer dritten Person – in den Gerichtsakten als „Opfer 3“ bezeichnet – aus dem Verfahren ausschließen. Sie argumentieren, diese Anschuldigungen stünden in keinem direkten Zusammenhang mit den angeklagten Straftaten und könnten die Geschworenen in unfairer Weise beeinflussen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen betont, diese Informationen verdeutlichten den „Einfluss und die Kontrolle“, die Diddy über das Opfer ausgeübt habe. Die Verteidiger befürchten eine emotionale Beeinflussung der Jury, bleiben jedoch konkrete Begründungen schuldig.

Obwohl Diddy ursprünglich auf einen schnellen Prozessbeginn gedrängt hatte, beantragte er nun eine zweimonatige Verschiebung, um seine Verteidigung vorzubereiten.

Es handelt sich bereits um die dritte, modifizierte Anklageschrift, die Anfang April eingereicht wurde und laut Verteidigung „erheblich neues Verhalten“ umfasst – eine Darstellung, die von der Staatsanwaltschaft bestritten wird.

Nach US-amerikanischem Recht können ältere Vorfälle als sogenannte „404(b)-Beweise“ in einen laufenden Prozess eingebracht werden, wenn sie ein Muster kriminellen Verhaltens belegen sollen. Ein prominentes Beispiel hierfür war der Prozess gegen Harvey Weinstein, bei dem auch nicht direkt angeklagte frühere Übergriffe als Beweismittel zugelassen wurden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert in Diddys Fall ähnlich, dass der Vorfall von 1999 ein langjähriges System aus Einschüchterung und Kontrolle belege – ein Ansatz, der rechtlich umstritten bleibt.