Ein Freispruch, der das Netz in Aufruhr versetzt – und eine Richterin nun unter Polizeischutz stellt.
Die Freisprüche im Tiroler Prozess um Kater Schmotzer haben eine Welle der Empörung ausgelöst, die nun bedrohliche Ausmaße annimmt. Neben massiven Beschimpfungen im Netz sind auch konkrete Drohungen gegen die zuständige Richterin aufgetaucht. Für die österreichische Justiz markiert dies eine klare Grenzüberschreitung: Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Innsbruck haben eine Vielzahl entsprechender Postings an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt.
Der Ausgangspunkt der Aufregung liegt Anfang August: Vier Angeklagte im Alter von 16 bis 25 Jahren hatten sich wegen des Umgangs mit einem Kater vor Gericht zu verantworten. Ein von ihnen aufgenommenes Video hatte bereits im Vorfeld für breite Empörung gesorgt. Das Gericht sprach schließlich alle vier frei – mit der Begründung, dass keine gesicherten Schuldnachweise vorlagen. Ein veterinärmedizinisches Gutachten konnte nicht abschließend klären, ob das Tier nach dem Einsatz eines Bolzenschussgeräts noch Schmerzen empfunden hatte. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gab den Ausschlag.
Drohungen im Netz
Bereits während der Verhandlung hatten Tierschützerinnen und Tierschützer vor dem Gerichtsgebäude in Innsbruck protestiert; im Saal selbst wurden die Freisprüche mit lautstarken Buh-Rufen begleitet. Die Empörung verlagerte sich in der Folge ins Internet – und beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Die Justiz weist darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Hass im Netz grundsätzlich vorhanden seien. Das eigentliche Problem liege in der schieren Menge der Kommentare und den begrenzten Kapazitäten zur Prüfung aller Einträge. Die Freisprüche selbst sind unterdessen rechtskräftig.
Welche Dimension die Bedrohungen annehmen, machten die Gerichtspräsidenten bei einem Pressegespräch deutlich. Laut ORF finden sich darunter Aussagen wie: „Der Richterin wünsche ich einen qualvollen Tod. Sie soll leiden“ oder: „Aufknüpfen das Saupack samt Richterin.“ Darüber hinaus kursiert die Behauptung, die Richterin sei „geschmiert“ worden. Die Staatsanwaltschaft ist nun damit beauftragt zu prüfen, welche dieser Kommentare strafrechtliche Relevanz besitzen.
Polizeischutz für Richterin
Landesgerichtspräsident Andreas Stutter nannte dabei unter anderem den Verdacht der „Aufforderung zur Begehung einer Straftat“ als möglichen Tatbestand. Besonders brisant ist der Umstand, dass ein Teil der Postings offenbar unter Klarnamen veröffentlicht wurde. Die Ernsthaftigkeit der Lage spiegelte sich auch in der Absicherung des Pressegesprächs wider, das unter Polizeischutz stattfand.
OLG-Präsident Klaus-Dieter Gosch betonte, dass sachliche Kritik an einem Urteil selbstständig legitim sei – Hass und Drohungen jedoch eine völlig andere Kategorie darstellten. „Wenn berechtigte Kritik an dem Urteil der vorsitzenden Richterin zu Empörung und schließlich sogar zu Hass wird, müssen wir für deren Schutz sorgen“, sagte Gosch. Auch Korruptionsvorwürfe gegen die Justiz oder die Unterstellung, die Richterin habe für den Freispruch Geld erhalten, überschritten nach seiner Einschätzung eindeutig eine akzeptable Grenze.