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Urteil

Schüsse auf Straßenbahn: Betrunkener Pole muss 10 Jahre hinter Gitter

Schüsse auf Straßenbahn: Betrunkener Pole muss 10 Jahre hinter Gitter
FOTO: iStock/Tuan Nguyen Viet/X/Esterreicher
2 Min. Lesezeit |

Mit einem Kleinkalibergewehr feuerte er auf eine Wiener Straßenbahn – der Schuss durchschlug beide Fensterscheiben. Vor Gericht bereut der Pole seine Alkohol-Tat.

Ein 37-jähriger polnischer Staatsbürger feuerte am 4. Juli 2025 mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Straßenbahn der Linie 52 in Wien-Penzing. Das Projektil durchschlug die Fensterscheiben auf beiden Seiten des Fahrzeugs. Glücklicherweise wurde niemand der Fahrgäste verletzt. Der Straßenbahnfahrer erkannte sofort die Situation: „Ich hab‘ deutlich gehört und gewusst, was das ist.“ Aus Sicherheitsgründen setzte er die Fahrt bis zur nächsten Haltestelle fort, wo eine Passagierin ihn auf den Beschuss aufmerksam machte, woraufhin er die Einsatzkräfte verständigte.

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Die Polizei reagierte mit einem Großaufgebot, darunter Spezialeinheiten wie Cobra und Wega sowie einem gepanzerten Fahrzeug. Der Tatverdächtige wurde später in einem nahegelegenen Café festgenommen. Vor Gericht bezeichnete er seine Handlung rückblickend als „depperte Aktion“.

Alkoholisierter Täter

Bei der Verhandlung am Landesgericht Wien musste sich der 37-Jährige wegen versuchten Mordes verantworten. „Ich war besoffen, es tut mir leid. Ich wollte niemanden töten oder verletzen“, erklärte er mit gedämpfter Stimme. Nach eigenen Angaben habe er insgesamt drei Schüsse abgegeben – zwei in die Luft und einen auf die Straßenbahn.

Die Tatwaffe hatte er drei Monate zuvor erworben, weil er sich angeblich von der polnischen Mafia bedroht fühlte. Das ungesicherte Gewehr bewahrte er neben seinem Kühlschrank auf und wollte es aus einem „Impuls“ heraus ausprobieren. „Ich war blöd. Ich bereue es.“ Vor der Tat konsumierte er etwa sechs bis acht Bier, was einem Alkoholwert von 2,5 bis drei Promille entspricht, wie ein Sachverständiger bestätigte.

Urteilsverkündung

Der Angeklagte befand sich in der Vergangenheit mehrfach wegen Depressionen und Alkoholabhängigkeit in Behandlung. Laut dem psychiatrischen Gutachter zeigte die nach der Festnahme eingeleitete Therapie bereits positive Resultate. Der 37-Jährige habe sich „vorbildlich verhalten“, sein Krankheitsbild sei abgeklungen und die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls gering.

Dem Angeklagten drohte eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder sogar lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich aufgrund seiner Suchterkrankung und Persönlichkeitsstörung die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Am Mittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Das Urteil fiel am Nachmittag: 10 Jahre Haft – noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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