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MUTTER UND KIND TOT

Schwangere ermordet und anschließend getreten

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(FOTO: iStock)

Ein 36-Jähriger muss sich vor Gericht wegen des Mordes an seiner hochschwangeren Geliebten verantworten.

H.T. soll das perfekte Leben geführt haben, mit doppeltem Masterstudium, gutem Job, Erfolgen als Fußball-Schiri, einer Wohnung in schöner Lage und einer liebenden Ehefrau samt Stief- und eigenem Sohn – dennoch reichte das nicht. Denn der Angeklagte hatte mindestens zwei Liebhaberinnen.

„Ist das nicht stressig?“, will Richter Christian Liebhauser wissen. „Nein, das ging schon“, erklärt T. der seine Geliebte letzten Sommer gefährlich bedroht und sie dann in ihrer Wohnung in der Ortschaft Neu-Feffernitz getötet haben soll.

„Julia war hochschwanger, der Angeklagte war der Vater, wie wir durch einen Test sicher wissen. Sie setzte ihn zunehmend unter Druck, sich zu dem Kind, ein Mädchen, zu bekennen – daher ermordete er sie“, erklärt Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth und ergänzt: „Der Mörder hat auch einem Baby die Chance genommen, nur wenige Wochen später das Licht der Welt zu erblicken.“

Obwohl der Angeklagte die Tat vehement bestreitet, liegen belastende Beweise gegen ihn vor. Laut Handyauswertung soll sich H.T. in der Mordnacht in der Nähe des Opfers befunden haben. Auf die 43 Anrufe seiner Frau antwortete er auch nicht und auf seinem T-Shirt wurde die DANN der Toten gefunden. Auch Sneaker, die vom Profil her zu den Spuren am Tatort passen, wurden im Müll des Angeklagten gefunden. „Das kann nicht sein, das ist ein Fehler. Das sind nicht meine Turnschuhe“, beharrt T.

Doch die Schuhe passen exakt zum Profil, denn der Täter soll Schuhabdrücke auf der Frau gelassen haben: „Der Mörder hat noch nachgetreten“, sagt die Anklägerin. Auch ein Mithäftling behauptet, dass ihm der Angeklagte gebeichtet hätte: „Die Treapn is selba schuld. Draufgstiegen bin i a noch“.

Auch in den Chatprotokollen sollen Indizien aufzufinden sein, die auf Aggressionen und Mordgedanken zurückzuführen wären: „Einmal anständig durchzudrehen und sich in den Geschichtsbüchern zu verewigen“
Trotz der Beweislage bestreitet der Tatverdächtige den Mord an seiner Geliebten und bleibt während der Verhandlungen ruhig. Entlastungszeugen soll es bisher keine geben. Die hefrau hat kurzfristig von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Am Freitag werden die gesamten Beweise von Polizisten und Gutachter präsentiert, was zu einem baldigen Urteil führen könnte.