In Potsdams innovativem Zugang zur Problemstellung des Schwarzfahrens gehört die Strafverfolgung der Vergangenheit an. Eine Entscheidung, aufgrund eines Antrages der Partei „Die Linke“ getroffen, die weit über die Grenzen der charmanten Stadt nahe Berlin hitzige Diskussionen auslöst.

Das Stadtparlament von Potsdam wählt einen bemerkenswerten Umgang mit dem Schwarzfahren: es bleibt eine Ordnungswidrigkeit ohne Verfolgung als Straftat. Die Konsequenz ist eine Geldbuße von 60 Euro, jedoch ohne Strafanzeige bei der Polizei. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, die Ungerechtigkeit, die arme Bevölkerungsschichten überproportional trifft, zu mildern und die Justiz von unnötigem Aufwand zu entlasten.
Echo in Berlin und darüber hinaus
Die Entscheidung in Potsdam löst vor allem in Berlin, nur etwa 40 Kilometer entfernt, gemischte Reaktionen aus. Angesichts der Zahl von 282 in Berlin inhaftierten Schwarzfahrern rückt die Frage nach der Effizienz der aktuellen Praxis in den Mittelpunkt. Tino Schopf, ein Politiker der SPD, weist darauf hin, dass die Kosten eines Gefängnisaufenthalts für die Allgemeinheit den durch Schwarzfahren verursachten Schaden bei weitem übersteigen.
Die juristische Perspektive
Die Diskussionen um eine mögliche Anpassung der Gesetzgebung in Bezug auf Schwarzfahren wirft Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit auf. Der Berliner Justizsenat hebt die Notwendigkeit der Gerechtigkeit zwischen zahlenden und nicht zahlenden Fahrgästen hervor. Kritiker verlangen eine Neubewertung der Differenzierung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, um nicht zusätzliche Härten für Menschen in schwierigen Situationen zu schaffen.
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