Hitzerekorde in Wien, doch Gemeindebau-Bewohner dürfen nur bei höchster Pflegestufe Klimaanlagen installieren. Volksanwältin Schwarz kritisiert die starre Regelung.
Kritik an Regelungen
Die Volksanwältin Gabriela Schwarz hat scharfe Kritik an der gegenwärtigen Praxis von Wiener Wohnen geübt, die Installation von Klimageräten in Gemeindewohnungen nur für Mieter mit Pflegestufe sechs zu genehmigen. Diese Regelung sei besonders nach den jüngsten Hitzeperioden „nicht nachvollziehbar“, erklärte Schwarz, die für Baurecht sowie Wohn- und Siedlungswesen zuständig ist.
„Schwitzen erlaubt, Kühlen verboten lautet offenbar das Motto von Wiener Wohnen“, bemängelte die Volksanwältin und bezeichnete die städtischen Wohnungen als regelrechte „Hitzefalle“. Angesichts der zunehmenden Extremtemperaturen im Sommer fordert sie eine differenziertere Herangehensweise durch Einzelfallprüfungen bei Anträgen zur Klimaanlagen-Installation.
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Gesundheitliche Risiken
Die gesundheitliche Belastung durch extreme Hitze in den Gemeindebauten betrifft nicht nur bettlägerige Personen, sondern auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Senioren und Kinder, die besonders unter hohen Temperaturen leiden. Laut österreichischem Mietrechtsgesetz sind Verbesserungen wie die Installation von Klimaanlagen grundsätzlich zulässig, wenn sie zur Wohnraumverbesserung beitragen. Dies ist etwa der Fall, wenn nächtliche Temperaturen über 30 Grad das Schlafen unmöglich machen.
Individuelle Lösungen
Während Wiener Wohnen die bestehende Regelung vermutlich mit Argumenten zur Energieeffizienz und Kostenkontrolle verteidigt und die Beschränkung auf Hochpflegebedürftige als gezielte Unterstützung besonders vulnerabler Gruppen darstellt, bleiben viele Mieter ohne adäquate Kühlmöglichkeiten. Auch bauliche und technische Einschränkungen in den Gemeindebauten könnten aus Sicht der Wohnungsverwaltung gegen eine großflächige Genehmigung von Klimaanlagen sprechen.
Dennoch hält Schwarz an ihrer Forderung nach individuellen Prüfverfahren fest, die sowohl die persönlichen Bedürfnisse der Bewohner als auch die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen könnten.
Alternative Lösungsansätze
Expert:innen und Behörden empfehlen neben klassischen Klimageräten auch alternative Maßnahmen wie verbesserten Sonnenschutz, Verschattung, durchdachte Lüftungskonzepte und den Einbau energieeffizienter Fenster. Zu beachten ist jedoch, dass mobile Klimageräte nicht gleichzeitig mit raumluftabhängigen Gasthermen betrieben werden dürfen, um gefährliche Kohlenmonoxid-Unfälle zu vermeiden.
Vor jeder Installation eines Klimageräts ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, da Außeneinheiten das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern. Ein solcher Ansatz würde nicht nur die Lebensqualität vieler Mieter verbessern, sondern auch einen ausgewogeneren Kompromiss zwischen Mieterinteressen und den Kapazitäten der Wohnungsverwaltung ermöglichen.