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Ermittlungen

Seniorin verwechselt Gleis mit Straße: 86 Zugpassagiere in Gefahr

Seniorin verwechselt Gleis mit Straße: 86 Zugpassagiere in Gefahr
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein Irrtum, ein aufgesetztes Auto, ein heranrasender Zug – am Wörthersee entwickelte sich ein Missverständnis zur Katastrophe.

Ort des Geschehens

Eine 79-jährige Autofahrerin geriet mit ihrem Fahrzeug auf die Bahngleise nahe dem Bahnhof Lind-Rosegg bei Velden am Wörthersee. Ein herannahender Passagierzug erfasste den Wagen und schleifte ihn mehrere hundert Meter mit – über 80 Reisende mussten den Zug verlassen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Gefährdung des Gemeinwohls eingeleitet.

Die Seniorin war am Bahnhof Lind-Rosegg unterwegs, als sie mit ihrem Pkw versehentlich auf das Gleisbett fuhr. Die Landespolizeidirektion Kärnten schilderte den Hergang so: „Die Pensionistin hat den Zugang zu den Gleisen für eine Einbahnstraße gehalten. Sie dachte, dass sie zu einer Unterführung kommen würde und schlug somit den Weg ein.“ Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Fahrbahn und Gleis setzte das Fahrzeug auf und blieb in dieser Position stecken.

Zug erfasst Auto

Der Frau gelang es noch rechtzeitig, das Auto zu verlassen – kurz darauf näherte sich ein Zug mit 86 Personen an Bord. Die 79-Jährige versuchte noch, den Lokführer mit Handzeichen zu warnen, doch vergeblich. Der Zug rammte das Auto und riss es 300 bis 400 Meter mit, in weiterer Folge begann der Wagen zu brennen.

Wegen des Vorfalls ermittelt die Polizei nun gegen die Lenkerin wegen fahrlässiger Gefährdung des Gemeinwohls. Das Gemeinwohl ist dann gefährdet, wenn jemand, sei es absichtlich oder unabsichtlich, gefährliche Situationen herbeiführt und mehrere Menschen davon betroffen sind. Nach § 176 Absatz 1 StGB Österreich droht bei fahrlässiger Gemeingefährdung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Bei schweren Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Folgen für Lokführer

Parallel dazu wird die Schadenshöhe ermittelt. ÖBB-Sprecher Herbert Hofer erklärte dazu: „Die beschädigte Lok wurde bereits abtransportiert und wird kommende Woche begutachtet.“ Erste Gespräche mit der Versicherung der Frau hätten bereits stattgefunden. Zur Frage der Verantwortung stellte Hofer klar: „Die ÖBB trifft in diesem Fall keine Schuld. Wir können nichts dafür, wenn jemand nicht versteht, dass man auf einem Bahnsteig nicht fahren darf.“

Zugleich verwies Hofer auf die psychischen Folgen, die derartige Ereignisse bei Lokführern hinterlassen können. „Wenn plötzlich ein Tier, Mensch oder ein Gegenstand auf den Gleisen ist, können bleibende psychische Schäden entstehen“, so Hofer. „Viele packen das nicht, gehen lange in Krankenstand.“

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KO KOSMO-Redaktion
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