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BLEIBENDE SCHÄDEN

Serbischer Boxer verprügelt Freundin mit Obst

(FOTO: iStockphoto)

Ein 24-jähriger Serbe soll seine Freundin in der Schweiz regelmäßig mit Früchten und anderen Alltagsgegenständen geschlagen haben. Die Frau habe bleibende Schäden erlitten.

Beinahe täglich soll der knapp zwei Meter große, breit gebaute Boxer und Sportstudent seine Freundin aus dem Schweizer Kanton Uri misshandelt haben. Stromkabel, Fliegenklatschen, Fernbedingungen, Telefone oder auch Obst – alles was dem 24-Jährigen in die Finger kam nutze er, um seine Freundin damit zu verprügeln. Auch Hiebe und Tritte, die teilweise zur Bewusstlosigkeit führten, standen auf der Tagesordnung. Die Frau soll von ihrer Folter bleibende Schäden davongetragen haben und fordert nun Schadenersatz.

Strafe für Ungehorsam
Die Prügel-Attacken sollen zur Bestrafung der Frau gedient haben. Etwa, wenn sie angebliche Lügen erzählte oder gegen die strengen Verhaltensregeln verstieß, die ihr von ihrem Peiniger auferlegt wurden. Ein Verstoß war etwa bereits, wenn sie auf der Straße mit einer fremden Person sprach.

Vor Gericht zitierte die Staatsanwaltschaft einen Vorfall, den das mutmaßliche Opfer geschildert hatte. Die Serbin selbst blieb der Verhandlung fern: „Er fragte mich dann, mit was ich jetzt als nächstes geschlagen werden möchte. Er wisse schon, was.“ Dann soll der 24-Jährige zum Fernsehkabel gegriffen, es gefaltet und der Frau auf die ausgestreckten Handflächen geschlagen haben. Er soll sie auch regelmäßig so fest gewürgt haben, dass die Frau dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

„Ich wollte ihr keine schweren Verletzungen zufügen“
Vor Gericht bedauerte der 24-jährige Serbe seine Taten zutiefst: „Ich entschuldige mich sehr bei ihr, ich wollte ihr keine schweren Verletzungen zufügen.“ Dem Angeklagten werden unter anderem schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Beschimpfung und versuchte Zwangsheirat vorgeworfen. Teilweise gestand er die ihm vorgeworfenen Taten ein: „Es stimmt schon, dass es so war. Ich wollte sie aber sicher nicht mit voller Überzeugung verletzen.“ Die Freiheitsberaubung seiner Partnerin bestritt der Mann jedoch: „In keiner Art und Weise habe ich ihr die Freiheit genommen oder eingeschränkt.“

Aufgrund der zahlreichen Anklagepunkte forderte die Staatsanwaltschaft 9 Monate und 7 Monate unbedingte Haft, sowie einen Landesverweis für 15 Jahre. Die Anwältin des Opfers forderte darüber hinaus Schadenersatz für die erlittene posttraumatische Belastungsstörung. Der Verteidiger des Angeklagten forderte unterdessen einen Freispruch: Das mutmaßliche Opfer hätte in einer früheren Aussage betont, sie wolle nicht, dass ihr Freund verurteilt wird. Daraus schloss der Anwalt, dass sie damit die Strafanträge zurückgezogen habe. Das Gerichtsurteil wird in den kommenden Tagen erwartet.

Quellen und Links: