In Wien und vielen anderen Regionen sind Feuerwerke heuer verboten. Dennoch werden in einige Supermärkten Raketen verkauft. Dabei drohen bei Verstößen saftige Strafen.
Silvester steht vor der Tür. Doch heuer fallen große Feierlichkeiten und Partys aufgrund der Corona-Pandemie aus. Auch Lokale und Restaurants haben zu. Die Ausgangssperren gelten den ganzen Tag über. Es bleibt also nur die Möglichkeit, gemeinsam mit Personen aus demselben Haushalt ins neue Jahr zu rutschen, oder als Einzelperson einen anderen Haushalt zu besuchen. Und auch für die so essenziellen Feuerwerke zum Jahreswechsel gelten heuer ganz strenge Regeln.
Harte Strafen in einigen Bundesländern
In Wien und anderen Regionen Österreichs wurden nicht nur offizielle Feuerwerke abgesagt, sondern auch das private Abschießen von Raketen verboten. Eine solche Regelung wird generell österreichweit diskutiert. Derzeit gibt es aber (noch) keine offizielle Anordnung durch die Bundesregierung.
Wer in Wien zum Jahreswechsel dennoch Raketen, Böller und Co. schießen möchte, muss mit harten Strafen rechnen. Auch in Graz und in einigen anderen Gemeinden sind Feuerwerke verboten. Die wesentlichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bleiben unverändert (eine genaue Auflistung findet ihr untenstehend): Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet. Allerdings können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Einteilung | Artikel/Gegenstand | Alter | Norm |
Kategorie F1 | Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich | 12 Jahre | §§ 11 Z. 1, 15 PyroTG 2010 |
Kategorie F2 | Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, Verwendung im Freien | 16 Jahre | §§ 11 Z. 2, 15 PyroTG 2010 |
Kategorie F3 | Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen | 18 Jahre und Bewilligung | §§ 11 Z. 3, 15, 17, 19, 28 PyroTG 2010 |
Kategorie F4 | Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen | 18 Jahre und Bewilligung | §§ 11 Z. 4, 15, 17, 19, 28 PyroTG 2010 |
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen hohe Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Die Polizei wird auch im heurigen Jahr zu Silvester wieder verstärkt präsent sein, um die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überwachen.
Nehammer Appell: Generell auf Feuerwerke verzichten
Innenminister Karl Nehammer appellierte heuer auch an alle Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerke auch außerhalb des Ortsgebietes zu unterlassen: „Dieses Jahr stellt auch an den Jahreswechsel und wie wir ihn begehen besondere Anforderungen. Verzichten wir auf Feuerwerke und reduzieren damit Verletzungen. Damit können wir auf einfache Weise dazu beitragen, das medizinische Personal in den Krankenhäusern und Notaufnahmen zu entlasten“, betonte Nehammer.
In anderen europäischen Ländern ist sogar der Verkauf von Silvester-Feuerwerken verboten. In Österreich ist die Regelung nicht so streng. Der Diskonter Hofer hat etwa seit 10. Dezember gleich acht unterschiedliche Varianten im Angebot.
Folge uns auf Social Media!