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JAHRESWECHSEL

Silvester: Wer im Freien Alkohol trinkt, zahlt hohe Geldstrafen

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(FOTO: iStock)

Die Infektionszahlen sind angestiegen, daher wird die Polizei zu Silvester die strengen Ausgangssperren kontrollieren. Wer sich daran nicht hält, dem drohen hohe Strafen.

Das traditionelle Silvesterparty mit Feuerwerk und Abfeuern von Krachern ist komplett gestrichen. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr gilt auch am 31. Dezember eine strenge 24 Stunden-Ausgangssperre. Nur aus folgenden triftigen Gründen darf man zu SIlvester vor die Türe gehen:

– notwendige Einkäufe zur Deckung des täglichen Bedarfs
– Arbeitsweg
– Sport und Bewegung im Freien zur geistigen und körperlichen Erholung
– Familiäre Pflichten (Hilfestellungen für Andere)
– Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben

Alkoholverbot im Freien:
Wer alleine in der Silvester- beziehungsweise Neujahrsnacht draußen spazieren geht, wird keine Strafe zahlen müssen. Wer auf der Straße mit anderen Personen anstoßen möchte, dem drohen hohe Geldbußen. Zur Deckung der Grundbedürfnisse zählt nämlich ausschließlich der Kontakt mit dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Person oder der Kontakt mit einzelnen engsten Bezugspersonen oder Angehörigen. Im Freien gilt zudem ein Alkoholverbot.

Welche Strafen sind möglich?
Wer den fehlenden Sicherheitsabstand nicht einhält, muss 50 Euro Strafe zahlen. Innenminister Karl Nehammer sagte: „Wenn es dann zu Anzeigen kommt, dann kann die Gesundheitsbehörde bis zu 1.450 Euro Strafhöhe pro Person verhängen.“