Finanzielle Entlastung für die Kältewelle: Niederösterreich plant erneut einen Heizkostenzuschuss von 150 Euro für einkommensschwache Haushalte.
Die niederösterreichische Landesregierung wird in ihrer heutigen Sitzung voraussichtlich erneut einen Heizkostenzuschuss beschließen. Dies geht aus einer Mitteilung des Büros von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister hervor. „Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können“, erklären die Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Eva Prischl (SPÖ) gemeinsam. Teschl-Hofmeister verantwortet seit 2023 die Ressorts Bildung, Soziales und Wohnbau, während Prischl seit diesem Jahr für den Gesundheitsbereich zuständig ist.
Die Anspruchsberechtigung orientiert sich an den Ausgleichszulagenrichtsätzen, die nach Familienstatus gestaffelt sind und seit Jahresbeginn 2025 neu festgelegt wurden. Alleinstehende Personen qualifizieren sich bei einem Netto-Haushaltseinkommen von maximal 1.273,99 Euro. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften liegt die Einkommensgrenze bei 2.009,85 Euro.
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Einkommensgrenzen
Leben Kinder im gemeinsamen Haushalt, erhöht sich der Richtsatz pro Kind um 196,57 Euro, sofern das Kind nicht mehr als 468,58 Euro netto verdient. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren monatliches Netto-Haushaltseinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) liegt. Darunter fallen beispielsweise Geringverdiener oder Mindestpensionisten.
Eine weitere Voraussetzung ist ein seit mindestens sechs Monaten gemeldeter ordentlicher Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Der Zuschuss wird als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro gewährt. Bezieher von Sozialhilfe in Niederösterreich sind bereits behördlich erfasst und müssen keinen gesonderten Antrag stellen – sie erhalten die einmalige Zuwendung des Landes automatisch.
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Antragstellung
Die Antragsfrist soll bereits am morgigen Mittwoch beginnen. Wie ein Sprecher aus dem Büro Teschl-Hofmeisters mitteilt, können anspruchsberechtigte Personen wie Geringverdiener und Pensionisten ab dem 22. Oktober 2025 für knapp ein halbes Jahr – bis zum 31. März 2026 – beim zuständigen Gemeindeamt einen Antrag für die laufende Heizperiode 2025/2026 einreichen.
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