360 Euro pro Kind, einmalig zusätzlich 450 Euro Arbeitslosengeld und eine rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatzes ab Jänner: Im September erhalten die Österreicher zusätzliche Zahlungen vom Staat.
Wie KOSMO berichtete, tritt ab heute die – wegen der Coronavirus-Pandemie vorgezogene – Steuerreform in Kraft. Das bedeutet: Rückwirkend mit Jahresanfang sinkt der unterste Steuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent. Für alle Einkommen ab 1800 Euro brutto monatlich bedeutet das eine maximale Entlastung von 350 Euro pro Jahr.
Den größten Vorteil bringt die neue Steuerreform laut Budgetdienst des Parlaments den Männern und Gutverdienern. Sie profitieren am stärksten von den Entlastungsmaßnahmen, da sie meist ein höheres Einkommen haben als Frauen, und erhalten sechs von zehn Euro.
Frauen profitieren hingegen stärker von der erhöhten Negativsteuer: Wer wegen eines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen muss, erhält bis zu 400 Euro jährlich ausgezahlt (bisher maximal 300 Euro). Das allerdings nicht im September, sondern mit dem Lohnsteuerausgleich im nächsten Jahr.
Doch nicht nur dank der Steuerreform erhalten die Österreicherinnen und Österreicher im September Geld vom Staat. In diesem Monat werden auch Hilfen für Familien und Arbeitslose ausgezahlt. Mit der Familienbeihilfe kommen 360 Euro zusätzlich pro Kind dazu. Wer von Mai bis August 60 Tage ohne Job war, erhält außerdem einmalig 450 Euro. Doch welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?
Familienbeihilfe von 360 Euro
Für jedes Kind, für das Eltern Familienbeihilfe beziehen, erhalten sie im September zusätzlich eine Sonderzahlung von 360 Euro. Die Eltern sollen damit für ihr „herausragendes Engagement“, welches unter anderem das Home-Schooling miteinschließt, belohnt und entlastet werden. Und so erhalten die Familien die Sonderzahlung.
Arbeitslosengeld: 450 Euro Einmalzahlung
Auch den Coronavirus-bedingten Arbeitslosen möchte die Regierung mit einer Maßnahme unter die Arme greifen: All diejenigen, die zwischen Mai und August 60 Tage ohne Job waren, bekommen im September einmalig 450 Euro überwiesen. Dieser Betrag wird in Wien nicht mit der Mindestsicherung gegengerechnet. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung wurde am Montag das Wiener Mindestsicherungsgesetz im Landtag einstimmig geändert. Ohne die Gesetzesänderung hätte der Bonus auf die Mindestsicherung angerechnet werden müssen, weshalb viele Betroffene mit weniger Geld ausgestiegen wären oder gänzlich durch die Finger geschaut hätten.
In Summe gibt der Staat mit allen Maßnahmen 2,7 Mrd. Euro an die Steuerzahler zurück. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erhofft sich dadurch „Impulse für den Konsum“ zu setzen und so der durch die Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise entgegenzuwirken: „Gerade jetzt braucht es wieder mehr Optimismus und Zuversicht, und mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag dafür“, sagte Blümel in einer Aussendung.
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