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Transparenz

So viel verdienen ORF-Mitarbeiter an der Haushaltsabgabe mit!

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(FOTO: iStock, wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl/Unknown author)

Der ORF legt erstmals offen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Topverdienern des Hauses zählen. Ein am kommenden Dienstag veröffentlichter Bericht soll konkret diejenigen auflisten, die inklusive Zulagen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 170.000 Euro beziehen. Eine kürzlich in Kraft getretene Novelle des ORF-Gesetzes fordert diese Transparenz nun gesetzlich ein.

Der ORF wird am kommenden Dienstag einen Transparenzbericht veröffentlichen, der die Namen der Mitarbeiter mit einem Brutto-Jahresgehalt von 170.000 Euro oder mehr enthält. Diese Offenlegung ist eine Folge der ORF-Gesetzesnovelle, die zu Beginn des Jahres in Kraft trat.

Es wurde bereits spekuliert, dass ORF-Chef Roland Weißmann nicht der Top-Verdiener im Unternehmen ist. Jüngsten Berichten zufolge wird die Gehaltsliste von Ö3-Moderator Robert Kratky angeführt, gefolgt von Pius Strobl, dem Corporate-Social-Responsibility-Chef des ORF.

Brutto-Jahresgehalt von 170.000 Euro

Um die Transparenz zu gewährleisten, muss der ORF den Bericht bis Ende März ans Bundeskanzleramt senden und dann auf einer leicht zugänglichen Website veröffentlichen. Der Bericht wird die Bruttogehälter der ORF-Mitarbeiter sowie freien Dienstnehmer in sieben Gehaltsklassen aufführen, unterteilt nach Alter und Geschlecht. Zusätzlich werden auch Nebeneinkünfte dargestellt. Personen mit einem Brutto-Jahresgehalt von 170.000 Euro oder mehr werden in einer eigenen Tabelle mit Namen genannt.

ORF-Haushaltsabgabe

Durch die offene Darlegung der Gehälter soll die Verwendung von öffentlichen Geldern nachvollziehbarer werden. Für die Bevölkerung ergibt sich somit ein klareres Bild davon, wie die ORF-Gebühr (Haushaltsabgabe, ehemals GIS) in Bezug auf die Entlohnung der ORF-Angestellten verwendet wird. Die Transparenz schafft eine direkte Verbindung zwischen den finanziellen Mitteln, die durch die Haushaltsabgabe bereitgestellt werden, und den Gehältern der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders.

Klage wegen Verfassungswidrigkeit

Der ORF-Betriebsrat hat wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit Klage eingereicht, konnte jedoch die erstmalige Veröffentlichung nicht verhindern. Im Bericht müssen auch die Reichweite der Angebote, Werbeeinnahmen, Werbeausgaben sowie die Kosten der Eigen- und Auftragsproduktionen aufgeführt werden. ORF-Generaldirektor Weißmann appellierte in einer Mail an die Mitarbeiter, sich nicht an einer Neiddebatte zu beteiligen und betonte die anstehenden Herausforderungen, denen der ORF gegenübersteht.