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KONSEQUENZEN

Sammelklage gegen ORF-Gebühr: Bekommen alle Geld zurück?

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(FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl/Unknown author)

In einem mutigen Schritt hat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, die sich gegen die 4 richtet. Über 300 Haushalte, die von der seit 2024 geltenden Regelung betroffen sind, stehen hinter diesem Vorstoß. Das Ziel der Klage ist die Aufhebung des Gesetzes, das alle Haushalte zur Zahlung eines jährlichen ORF-Beitrags von rund 200 Euro verpflichtet.

Die Wurzeln dieses Konflikts reichen zurück bis ins Jahr 2022, als der Verfassungsgerichtshof entschied, dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, wenn Personen, die keine klassischen Empfangsgeräte besitzen und ORF-Programme ausschließlich streamen, keine GIS-Gebühr zahlen müssen. In Reaktion auf dieses Urteil wurde im Parlament eine Neuregelung beschlossen, die seit dem 1. Jänner 2024 gilt. Nun sind alle Haushalte, unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht, zur Zahlung des ORF-Beitrags verpflichtet.

Die finanzielle Unterstützung für diese Klage kommt von der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Gesellschaft der Green Finance Group AG. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, erklärt: „Wir haben einige repräsentative Fälle ausgewählt, für die wir die Prozessfinanzierung übernehmen, und hoffen auf eine rasche Klärung durch den Verfassungsgerichtshof im Sinne der vielen betroffenen Kunden.“

Kritik am Gesetz

Die Kritik an der aktuellen Regelung ist vielfältig. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass Haushalte für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen können oder wollen. Zudem wird die Übermittlung von Meldedaten aus dem Zentralen Melderegister an die ORF-Beitrags Service GmbH, einem privaten Rechtsträger, als Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz gesehen. Die Treiber der Klage gegen die ORF-Gebühr kritisieren zudem, dass „man nicht ansatzweise von einem teilhabeorientierten Finanzierungssystem sprechen kann, da es zum Beispiel für Internetkonsumenten gar nicht möglich ist, maßgebliche Teile des ORF-Programms zu empfangen bzw. zu streamen“.

mögliche Konsequenzen

Sollte der Verfassungsgerichtshof die ORF-Haushaltsgebühr für unzulässig erklären, würde dies das Ende der sogenannten „Zwangsgebühr“ bedeuten. Zudem könnten Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung der seit 2024 zu Unrecht eingehobenen Gebühren haben. Bis dahin bleibt für Interessierte die Möglichkeit, sich über einen Online-Fragebogen auf der LVA24-Website an der Sammelklage zu beteiligen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig bleibt optimistisch: „Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller vorliegt, der Umweg über das Bundesverwaltungsgericht nicht zumutbar ist und eine Finanzierung des ORF mittels „Zwangsgebühren“ durch alle Haushalte letztlich unzulässig ist.“