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Grenzkontrolle

Souvenirs&Co.: Auf das musst du beim Zoll achten

(FOTO: BMF)
(FOTO: BMF)

Ob eine exotische Uhr, ein handgewebtes Strandtuch oder eine Packung ausländischen Tabaks – die Vielfalt an Reisemitbringseln ist so bunt wie die Welt selbst. Doch bei der Einfuhr dieser Souvenirs lauern oft unerwartete Hürden: die Zollbestimmungen. Diese sind nicht nur von der Art des Gegenstandes abhängig, sondern auch vom Herkunftsland und dem Wert der Ware.

Auch Arnold Schwarzenegger hatte diese Woche Ärger am Flughafen, wie Kosmo bereits berichtete. Der Hollywood-Star wurde von den Zollbeamten festgehalten, weil er eine kostspielige Uhr im Gepäck hatte, die er nicht angemeldet hatte. Obwohl Schwarzenegger eine prominente Persönlichkeit ist, galt für ihn dasselbe Gesetz wie für alle anderen Reisenden.

Vorsicht bei Zigaretten, Alkohol und Kaffee

Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, die Zollbestimmungen zu kennen und zu befolgen. Wer aus einem EU-Land nach Österreich zurückkehrt, hat es in der Regel einfacher. Mit Ausnahme einiger Sondergebiete müssen Waren für den persönlichen Gebrauch nicht beim Zoll deklariert werden. Doch Vorsicht: Für Genussmittel wie Tabak, Alkohol, und Kaffee gibt es besondere Regelungen. Ab bestimmten Mengen könnte der Zoll den Verdacht haben, dass die Waren gewerblich genutzt werden. Daher ist es ratsam, vor der Reise zu prüfen, welche Mengen problemlos transportiert werden dürfen.

Reisende, die aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten einreisen, müssen sich ebenfalls an bestimmte Vorschriften halten. Für Waren wie Tabak oder Alkohol gibt es Mengenbegrenzungen, die ohne Einfuhrabgaben eingehalten werden müssen.

Es zählt nicht nur die Menge

Doch nicht nur die Menge, sondern auch der Wert der Waren spielt eine Rolle. Mit dem Auto können pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei („Reisenfreigrenze“) mitgebracht werden. Mit dem Flugzeug gilt die Grenze von 430 Euro. Personen unter 15 Jahren können nur Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro abgabenfrei einführen. Dies gilt sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg. Soll eine Ware eingeführt werden, deren Wert die erlaubten Grenzen übersteigt, kann diese nicht auf die „Reisefreigrenzen“ von mehreren Personen aufgeteilt werden.

Rechnung aufheben!

Überschreiten die Mitbringsel diese Freigrenzen, fallen Einfuhrabgaben an. Diese müssen bei der Einreise mündlich beim Zoll angemeldet werden. Ein guter Tipp: Bewahren Sie die Kaufbelege auf. Ansonsten könnte der Zoll den Wert der Souvenirs schätzen müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, sich vor der Reise über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Denn egal, ob Sie ein Hollywood-Star oder ein gewöhnlicher Reisender sind – die Regeln gelten für alle gleichermaßen. Und wer möchte schon seine Urlaubserinnerungen beim Zoll lassen müssen?