Neun Lkw-Fahrer mussten sich vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Vorwurf: systematische Veruntreuung von Kraftstoff im Wert von mindestens einer halben Million Euro. Die Beschuldigten – vorwiegend aus Rumänien und Ungarn stammend – sollen über Jahre hinweg Diesel von ihrem Arbeitgeber entwendet haben.
Die Aufdeckung erfolgte durch Videoaufzeichnungen, auf denen zu sehen war, wie die Fahrer den Treibstoff in Privatfahrzeuge oder Behälter umfüllten.
Als Beweggrund für ihre Handlungen führten die Angeklagten finanzielle Engpässe an. Ein rumänischer Fahrer schilderte seine prekäre Lage: „Die finanzielle Situation in meiner Familie war schwierig.“ Mehrere der Beschuldigten gaben zu Protokoll, dass sie in ihren Heimatländern lediglich 500 Euro verdienten. Die Spesenzulagen bei Auslandsfahrten würden diesen Betrag nur geringfügig aufbessern.
⇢ Wiener Jung‑Generation unter Druck: Einkommen reicht kaum mehr
Trickreiche Verschleierung
Um die Entwendungen zu kaschieren, füllten die Fahrer Wasser in die bereits angezapften Tanks nach. Vor Gericht behaupteten sie, ihr Vorgesetzter habe ihnen gestattet, für die Heimreise eine Tankfüllung auf Firmenkosten zu beziehen. Die Beschuldigten stellten die ihnen zur Last gelegten Mengen in Frage, insbesondere die Behauptung, dass insgesamt 90.000 Liter veruntreut worden seien.
Eine Verteidigerin wies darauf hin, dass der Kraftstoffverbrauch je nach Einsatzbedingungen erheblich schwanken könne und forderte ein entsprechendes Gutachten, was das Gericht jedoch ablehnte. Die Verteidigung führte weitere Unstimmigkeiten an: Ein Fahrzeugtank mit einem Fassungsvermögen von 1.200 Litern soll angeblich 1.260 Liter aufgenommen haben – eine physikalische Unmöglichkeit.
Gerichtliche Konsequenzen
Das geschädigte Unternehmen hatte den Fahrern offenbar blindes Vertrauen entgegengebracht und die Tankbelege nicht kontrolliert. Auf Empfehlung der Polizei wurden die Vorgänge schließlich einen Monat lang dokumentiert, bevor Ermittlungen eingeleitet wurden.
Das Gericht verhängte bedingte Freiheitsstrafen von bis zu neun Monaten, in einem Fall eine Geldstrafe. Die Angeklagten wurden zudem zur Rückzahlung von Schadenssummen in Höhe von bis zu 117.000 Euro pro Person verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.