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ARBEITERKAMMER

AK Wahl 2019: Startschuss in Wien, NÖ und Burgenland

AK-Wahl-2019
(FOTOS: AK Wien, Lukas Beck)

Vom 20. März bis zum 2. April 2019 finden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland die Wahlen zur Arbeiterkammer statt. Alle Arbeitnehmer können dann entscheiden, wer sie und ihre Rechte in den kommenden fünf Jahren vertreten soll.

Egal, ob Sie Probleme am Arbeitsplatz, Fragen zum Verbraucherschutz, zu Fortbildungen, zur Einkommenssteuer oder Probleme mit dem Vermieter haben: Die Arbeiterkammer (AK) und ihre Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und geben Ratschläge, helfen und bieten verschiedene Services an. Hunderttausende Menschen haben die Dienste der Arbeiterkammer bereits in Anspruch genommen und Untersuchungen zeigen, dass die Arbeitnehmer mehr als zufrieden sind und höchstes Vertrauen in die Arbeiterkammer haben. Allein in Wien wurden von den Experten der Arbeiterkammer 2018 mehr als 380.000 erfolgreiche Beratungen durchgeführt.

Die AK bietet ihren Mitgliedern nicht nur moderne Services und Leistungen, sondern ist gleichzeitig auch der gesetzliche Interessenvertreter aller Arbeitnehmer. Die Arbeiterkammer ist auch an der Begutachtung von Gesetzen beteiligt und kümmert sich darum, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeitnehmer in den politischen Debatten Berücksichtigung finden. So hat die Arbeiterkammer gegen den 12-stündigen Arbeitstag Stellung bezogen und setzt sich unter anderem auch für preisgünstiges Wohnen ein.

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Die Arbeiterkammern wurden 1920 als Gegengewicht zur den Handelskammern gegründet, die bereits 1848 ins Leben gerufen worden waren. Das Ziel war, die neugegründeten Arbeiterkammern zu gleichberechtigten Partnern der Handelskammern zu machen, die jedoch eigene Interessen vertreten sollten. In jenem Jahr wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz verabschiedet und es begann die Gründung der Arbeiterkammern in den Bundesländern. Die Gewerkschaften erhielten mit den Arbeiterkammern wichtige Unterstützung durch Interessenvertreter sowohl in der Gesetzgebung als auch in der wissenschaftlichen Formulierung ihrer Ziele. Während der Ersten Republik und des Zweiten Weltkriegs kam es zur Auflösung der Arbeiterkammern. Die Unterbrechung dauerte bis 1945, als die offizielle Neugründung der Arbeiterkammer sowie auch die Gründung der Sozialpartnerschaft Österreich stattfand.

Sie ist darüber hinaus eines der drei gesetzlich verankerten Mitglieder der Sozialpartnerschaft Österreich, die aus der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer besteht. Das Serviceangebot der Arbeiterkammer wird aus den Beiträgen finanziert, die 0,5 Prozent des Bruttolohns ihrer Mitglieder betragen. Das macht bei einem durchschnittlichen Einkommen ca. 7 Euro. Die Arbeiterkammern der Länder sind selbstverwaltet und unabhängig vom Staat und der aktuellen Regierung. Sie beziehen ihre Legitimität allein aus den Wahlen zur Arbeiterkammer, die alle fünf Jahre stattfinden. Dann wählen die Arbeitnehmer in ganz Österreich ihre Vertreter in der Vollversammlung. Die Mitglieder der Arbeiterkammern Wien, Niederösterreich und Burgenland können vom 20. März bis zum 2. April für die gewünschte Fraktion ihres Bundeslandes abstimmen. Die gewählte Vollversammlung bestimmt den politischen Kurs in sozialen, wirtschaftlichen, geschäftlichen und kulturellen Fragen.

Jeder Stimmberechtigte wird rechtzeitig vom Wählerbüro der Arbeiterkammer benachrichtigt, wo und wie er seine Stimme abgeben kann. Stimmrecht hat jeder, der bis zum Stichtag am 3. Dezember 2018 in einer Firma beschäftigt war, die Mitglied der Arbeiterkammer ist. Die meisten Mitglieder der Arbeiterkammer können ihre Stimmzettel direkt in der Firma abgeben. Sollten Sie während der Wahlen nicht in Ihrem Betrieb sein, besteht die Möglichkeit, bis zum 17. März einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Der Brief mit der Wahlkarte muss spätestens bis zum 2. April abgeschickt werden. (Es gilt das Datum des Poststempels.) Die dritte Möglichkeit zu wählen ist das öffentliche Wahllokal der Arbeiterkammer, wo man mit einem gültigen Ausweis an den Wahlen zur Arbeiterkammer teilnehmen kann.