In den Sommermonaten, wenn die Urlaubssaison ihren Höhepunkt erreicht, kann es auf den Autobahnen oft zu Stau kommen. Da steht man dann, umgeben von einem Meer aus Bremslichtern, und wünscht sich nichts sehnlicher, als dem quälenden Drang, die Toilette aufsuchen zu müssen, nachgeben zu können. Doch was tut man in einer solchen Lage, wenn weit und breit keine Raststätte in Sicht ist?

Rechtliche Richtlinien im Stau
Der Auto Club Europa (ACE) klärt auf: Das Betreten der Autobahn, sei es aufgrund eines Staus oder eines fließenden Verkehrs, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) streng untersagt. Dies schließt auch den Griff zur Notlösung hinter der Leitplanke mit ein. Ein Halt auf dem Pannenstreifen ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen, wie bei Pannen oder Unfällen, erlaubt. Demnach gilt ein dringender Toilettenbesuch nicht als Notfall.
Mögliche Lösungsansätze
Um der Notdurft in solch prekären Situationen vorbeugen zu können, empfiehlt der ACE den Einsatz von Notfalltoiletten oder Taschen-WCs, die als diskrete und platzsparende Hilfe für alle Beteiligten im Fahrzeug dienen können. Sollte man das Glück haben, in einem Wohnmobil unterwegs zu sein, ist die Nutzung der bordeigenen Toilette unter bestimmten Bedingungen möglich. Doch Vorsicht: Bei Wohnanhängern bleibt diese Option ausgeschlossen, da hierfür die Autobahn betreten werden müsste.
Vorbeugende Maßnahmen
Um solche Zwangslagen möglichst zu vermeiden, rät der ACE zu regelmäßigen Pausen während der Fahrt – ideale Zeitpunkte bieten sich alle zwei Stunden oder nach etwa 200 gefahrenen Kilometern an. Ferner können Mobilitäts-Apps mit Echtzeitverkehrsdaten dabei helfen, langen Staus aus dem Weg zu gehen und somit unnötige Belastungen zu vermeiden.
Sollte es dennoch zu einem Stau kommen, in dem kein Vorankommen möglich ist, mahnt Svea Hagen vom ACE zur äußersten Vorsicht, sollte man sich gezwungen sehen, die Autobahn für einen Toilettenbesuch zu betreten. Denn selbst bei einem Stillstand ist es notwendig, jederzeit auf mögliche Bewegungen im Verkehr, einschließlich der Nutzung der Rettungsgasse oder des Standstreifens, vorbereitet zu sein.
Kurz und knapp:
Rechtliche Lage: Das Betreten der Autobahn ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, auch für Toilettengänge.
Notfall-Lösungen: Nutzung von Notfalltoiletten oder Taschen-WCs im Fahrzeug wird empfohlen.
Vorbeugung: Regelmäßige Pausen alle zwei Stunden oder nach 200 Kilometern sowie Nutzung von Echtzeit-Verkehrs-Apps, um Staus zu vermeiden.
Vorsicht im Notfall: Im Ernstfall im Auto bleiben und auf den Verkehr achten, wenn ein Toilettenbesuch notwendig wird.
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