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Arbeitnehmerveranlagung

Steuer-Trick: So holt ihr euch 378 Euro mehr vom Finanzamt zurück

Hundert Euro
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Wer selbst Hand anlegt, bekommt mehr Geld zurück: Der automatische Steuerausgleich bringt Österreichern im Schnitt 379 Euro – mit eigener Initiative wären es deutlich mehr.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich ohne eigenes Zutun) brachte im Vorjahr durchschnittlich 378,80 Euro pro Person zurück. Dies geht aus aktuellen Daten des Finanzministeriums hervor, die sich auf das Steuerjahr 2023 beziehen. Rund 1,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher nutzten diese automatische Veranlagungsmöglichkeit, ohne selbst einen Antrag einzureichen. Insgesamt flossen auf diesem Weg mehr als 631 Millionen Euro an die Steuerzahler zurück.

Die Zahlen zeigen einen deutlichen Unterschied zwischen automatischer und selbst durchgeführter Veranlagung. Wer seinen Steuerausgleich eigenständig einreicht, erhält im Schnitt zwischen 500 und 600 Euro mehr von der Finanzbehörde zurückerstattet. Steuerzahler haben jedoch die Möglichkeit, die automatische Veranlagung nachträglich durch einen eigenen Antrag zu ersetzen und dadurch potenziell eine höhere Gutschrift zu erzielen.

Absetzbare Posten

Verschiedene steuerlich absetzbare Posten können die Rückzahlung erhöhen. Dazu zählen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben sowie diverse Absetzbeträge, die je nach persönlicher Situation variieren. Für eine um bis zu 500 Euro höhere Steuergutschrift empfiehlt es sich daher, den Steuerausgleich selbst einzureichen und dabei sämtliche absetzbaren Kosten geltend zu machen.

Besonders Familien profitieren in diesem Jahr rückwirkend von einem erhöhten Familienbonus beziehungsweise Kindermehrbetrag. Mit einem Online-Steuerausgleich-Rechner lässt sich die voraussichtliche Gutschrift vorab kalkulieren.

Die wichtigsten absetzbaren Posten

Um die Steuerrückerstattung zu maximieren, sollten folgende Posten berücksichtigt werden:

Werbungskosten: Dazu zählen Pendlerpauschale, Dienstkleidung, Arbeitsmittel, berufliche Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge. Wer im Home-Office arbeitet, kann pro Tag bis zu 3 Euro als Pauschale geltend machen, maximal 300 Euro jährlich.

Sonderausgaben: Neben verpflichtenden Kirchenbeiträgen (bis zu 400 Euro jährlich) können Spenden an begünstigte Organisationen, Steuerberatungskosten sowie bestimmte Versicherungsbeiträge abgesetzt werden.

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte oder Pflegekosten für Angehörige können nach Abzug eines Selbstbehalts steuermindernd wirken. Für Alleinerziehende gibt es zusätzliche Absetzbeträge ohne Selbstbehalt.

Jährlicher Ablauf

Die automatische Veranlagung erfolgt jährlich in der zweiten Jahreshälfte für all jene, die bis zum 1. Juli keine eigene Steuererklärung eingereicht haben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die durchschnittliche Rückzahlung gesunken – für das Steuerjahr 2022 lag sie noch bei durchschnittlich 467 Euro.

Bemerkenswert ist der kontinuierliche Anstieg der automatisch ausgezahlten Steuerrückerstattungen: Während 2021 noch rund 500 Millionen Euro automatisch zurückflossen, waren es 2023 bereits mehr als 810 Millionen Euro. Trotz dieser positiven Entwicklung bestätigen Experten, dass eine aktive Einreichung mit sorgfältiger Auflistung aller absetzbaren Posten in den meisten Fällen deutlich vorteilhafter ist.