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Steuerausgleich 2020: So holt ihr euch das meiste Geld zurück!

STEUERAUSGLEICH
(FOTO: iStock)

Was alles aus 2020 von der Steuer absetzen lässt und was sich bei der Arbeitnehmerveranlagung geändert hat. Wir haben die besten Tipps für euch.

Einiges hat sich im Krisenjahr geändert, auf Steuerfragen hatte Corona aber keine großen Auswirkungen. Jedenfalls nicht, was die Arbeitnehmerveranlagung angeht. Laut der Arbeiterkammer ist der Beratungsbedarf bezüglich Lohnsteuerausgleich sehr hoch. „Die Senkung des Eingangssteuersatzes für die Lohnsteuer rückwirkend ab 1. Jänner 2020 von 25 Prozent auf 20 Prozent sollte mittlerweile ja bei allen angekommen sein – wenn nicht, kann man sie sich über den Steuerausgleich holen“, erklärt AK-Steuer-Experte Bernhard Koller zur Kleinen Zeitung.

Sobald der Jahresgehaltszettel des Arbeitsgebers beim Finanzamt aufliegt, ist ein Lohnsteuerausgleich möglich. Normalerweise geschieht das zwischen Jännerund Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Chef muss den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einreichen.

So wird der Steuerausgleich gemacht:
Sobald der Jahreslohnzettel dem Finanzamt vorliegt wird online die Summe der Nachzahlung oder Rückerstattung ausgerechnet. Das dazugehörige Formular online oder direkt beim Finanzamt ausfüllen und abgeben. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, anschließend bekommt man ein Schreiben, ob ihr das Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommt oder nachzahlen müsst.

Für Freiberufler und Selbstständige kommt es zu keiner Arbeitnehmerveranlagung, da sie sowieso in die Pflichtveranlagung fallen. Sie sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung jährlich einzureichen. Für Ihren Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) braucht ihr das Formular L1. Für weitere Absetzbeträge oder Zusatzbeträge, wie Kinder oder ähnliches, benötigt ihr möglicherweise weitere Formulare. Diese findet ihr online beim Finanzamt ausliegend.

Pro Kind wird eine Steuergutschrift von bis zu 1.500 Euro (für Volljährige bis zu 500 Euro). Pro Monat kann das bis zu 125 Euro pro Kind sein. Der Familienbonus wirkt in allerdings nur, wenn auch die Lohnsteuer dementsprechend hoch ist.

Weitere Sonderausgaben wo ihr Steuern zurückbekommen könnt sind Kirchenbeiträge, bestimmte Spenden, Steuerberatungskosten, Beitragskosten zu Pflegeversicherungen und Pensionskasse und freiwillige Versicherung.

Auch Werbungskosten können abgesetzt werden. Diese gelten, wenn sie berufsbedingte Ausgaben wie für Arbeitskleidung und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Fortbildung, Heimfahren, Computer und Laptop, doppelte Haushaltsführung, Fahrradkosten und Fahrtkosten, Internet, Autokosten, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Handy und Telefon .

Beträge die zu absetzen sind, mindern die zu zahlende Steuer. Die vier für den Steuerausgleich 2020 relevanten Absetzbeträge sind der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Familienbonus Plus, Pendlereuro, sowie der Unterhaltsabsetzbetrag.