Kroatien verschärft sein Strafrecht grundlegend – mit einer Maßnahme, die künftig auch nach der Haftentlassung greift.
Kroatien steht vor einer tiefgreifenden Reform seines Strafgesetzbuchs. Ab dem 1. Jänner 2027 wird die lebenslange Freiheitsstrafe eingeführt – ein Schritt, den die Regierung in Zagreb als notwendige Modernisierung des nationalen Rechtssystems und als Angleichung an den europäischen Rechtsbestand bezeichnet. Ein Antrag auf bedingte Entlassung kann frühestens nach 25 verbüßten Jahren gestellt werden.
Die geplanten Änderungen umfassen darüber hinaus neue Straftatbestände im Bereich Umweltverschmutzung, Ökozid und Tierquälerei sowie besondere Überwachungsregelungen für Hochrisikopersonen nach der Haftentlassung. Justizminister Damir Habijan betonte, die Reform diene in erster Linie der Verbesserung des kroatischen Rechtssystems und seiner Kompatibilität mit dem EU-Rechtsrahmen.
Schwerste Straftaten
Die lebenslange Haftstrafe soll künftig bei den schwersten Straftaten zur Anwendung kommen – darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Terrorismus und schwerer Mord. Habijan stellte klar, dass ein Antrag auf bedingte Entlassung, der vor Ablauf der 25-Jahres-Frist gestellt wird, von den Gerichten nicht einmal geprüft wird. Die Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung liegt damit ausschließlich bei der Justiz.
Im EU-Vergleich sieht die kroatische Regelung damit einen der späteren Zeitpunkte für entsprechende Anträge vor.
Überwachung nach Haft
Neben der Einführung der lebenslangen Haft sieht das Reformpaket auch spezifische Maßnahmen für Personen vor, bei denen trotz vollständig verbüßter Strafe eine erhöhte Rückfallgefahr für schwere Delikte besteht. Diese sogenannten Hochrisikopersonen können nach ihrer Entlassung für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren unter Überwachung gestellt werden.
Bei schwersten Straftaten gegen Kinder verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu zehn Jahre.