In der Grazer Innenstadt hat das Straßenamt einen silbernen BMW einer kroatischen Lenkerin mit einer Parkkralle versehen, da insgesamt 45 Strafzettel im Wert von über 1.000 Euro nicht beglichen wurden.
Maßnahmen gegen hartnäckige Zahlungsverweigerer
Thomas Fischer, Leiter des zuständigen Straßenamtes, erläuterte, dass die Parkkralle erst nach wiederholten Zahlungsverweigerungen angebracht wird. Diese Maßnahme ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht genutzt wird, bevor alle offenen Parkstrafen bezahlt sind. Ein Abschleppen des Fahrzeugs ist hingegen nicht möglich, solange der BMW ordnungsgemäß angemeldet und zugelassen ist. Sollte das Fahrzeug seine Zulassungsprüfung („Pickerl“) verpassen, könnten die Kennzeichen entfernt und der Wagen abgeschleppt werden.
Reaktion und weitere Konsequenzen
Die kroatische Fahrerin zeigte sich wenig erfreut über diese drastische Maßnahme. „Sie war bei uns im Amt, ist aber wutentbrannt und ohne zu bezahlen wieder gegangen“, erzählt Thomas Fischer, Leiter des zuständigen Straßenamtes der „Krone“. Nach sechs Monaten könnte, sofern die Strafzettel nicht beglichen werden, eine Eigentumsübertragung und Versteigerung des Fahrzeugs veranlasst werden. Allerdings fallen bis dahin erhebliche Kosten an, wodurch die Dame wohl mit einem Minus aussteigen würde.
Das Straßenamt meldet, dass die Parkkralle monatlich fünf- bis sechsmal zum Einsatz kommt, um die Zahlungsmoral zu erhöhen. Im Durchschnitt werden jährlich etwa 120 Fahrzeuge versteigert. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffene Kroatin die fälligen Beträge begleicht, um zusätzlichen finanziellen Schaden zu vermeiden.
Diese Maßnahme soll einerseits die Durchsetzung der Parkordnungen sichern und andererseits langfristig die Zahlungsmoral der Fahrzeughalter in Graz steigern.
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