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CORONAVIRUS

Strengere Reise-Verordnung für Balkanländer verzögert sich

(FOTOS: iStockphoto, BKA/Andy Wenzel)

Am Dienstag kündigte die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz an , dass mit heute sowohl die Maskenpflicht als auch strengere Rückreisebestimmungen für Risikogebiete in Kraft treten sollen. Letzteres verzögert sich jedoch.

Bereits seit Wochen gilt für alle Westbalkan-Länder, sowie Rumänien, Bulgarien und Moldau die höchste Reisewarnstufe. Aufgrund der dort stark steigenden Infektionszahlen und Clustern in Österreich, die auf Reisen in diese Region zurückgeführt werden können, warnt die Bundesregierung vor allen Reisen.

Quarantäne trotz negativen Tests
Es wurden massiv verschärfte Reisebeschränkungen angekündigt. Eine Einreise ist nur noch mit negativem PCR-Test möglich, der von einem „zertifizierten Labor“ im Ausland stammt. Allerdings muss man trotz negativen Corona-Tests in Österreich in eine 14-tägige Selbstüberwachung. (KOSMO berichtete) Das sogenannte „Freitesten“ soll nur noch für Schüsselpersonal möglich gemacht werden.

Der ursprüngliche Plan der Regierung war es, dass die entsprechende Verordnung mit heute, 24. Juli 2020, in Kraft tritt. Gestern war diese jedoch noch nicht fertig. Wie aus dem Gesundheitsministerium zu hören war, muss die neue Verordnung abermals von Juristen überprüft werden, um komplett wasserdicht zu sein.

„Ziel ist eine ausgewogene Regelung“
Möglicherweise ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von Mittwoch, dass zwei frühere Corona-Regelungen nicht gesetzeskonform sind, Grund eine noch detaillierte rechtliche Überprüfung der „Balkan-Verordnung“. Das zuständige Ministerium erklärt die Verzögerung wie folgt: „Ziel ist es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht.“

Es müsse klar sein, warum die präzise formulierten und begründeten Reisebeschränkungen genau für die aufgelisteten Länder gelten, um Ausnahmen, wie jene für Schlüsselkräfte, auch rechtlich verankern zu können.

Alte Verordnung noch in Kraft
Auch wenn es sich nur noch um wenige Stunden bzw. Tage handeln wird, bis die Verschärfte Verordnung in Kraft tritt, so gilt bis dahin noch jene vom 15. Juni. Laut dieser müssen Personen aus Risikogebieten entweder einen negativen PCR-Test vorweisen oder zwei Wochen in Quarantäne.