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COVID-19

Rückreise vom Westbalkan: Quarantänepflicht auch bei negativem Test

(FOTOS: iStockphoto, BMEIA/Gabriel)

Gestern kündigte die Bundesregierung Verschärfungen bezüglich der Grenzkontrollen an. Vor allem Rückreisende aus den Westbalkanstaaten sollen strenger kontrolliert werden.

Die Pressekonferenz am Dienstag (KOSMO berichtete) sorgte jedoch für Verwirrung, da Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Regelungen erklärte, die von den bisher bestehenden Verordnungen abweichen. So war es bis dato möglich, mit einem negativen PCR-Test nach Österreich einzureisen, insofern dieser nicht älter als vier Tage ist.

Der Innenminister sprach gestern jedoch von 72 Stunden. Ebenso erwähnte er, dass man ohne negativen Test – wie gehabt – in eine 14-tägige Quarantäne muss. Ein PCR-Test in Österreich kann dann in den ersten 48 Stunden nachgeholt werden. Ein negatives Ergebnis beendet laut Nehammer die Quarantäne jedoch nicht mehr vorzeitig. Dies warf innerhalb der BKS-Community zahlreiche Fragen auf, weshalb unsere Redaktion das Gesundheitsministerium kontaktierten.

Nur noch 3 Tage gültig
„Künftig ist die Einreise aus allen Ländern für die es Einreisebeschränkungen gibt nach Österreich nur mehr mit negativem PCR Test gestattet, die Testabnahme darf maximal 72h vor Einreise stattfinden“, ist der offiziellen Stellungnahme zu entnehmen, die uns heute vonseiten des Gesundheitsministeriums zugesandt wurde. Damit wurde die Gültigkeit des negativen Tests von maximal vier auf maximal drei Tage reduziert.

Kein Freitesten mehr
Weiterhin können österreichische Staatsbürger und Menschen mit Aufenthaltstitel in Österreich in „begründeten Ausnahmefällen“ einen Corona-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten hierzulande durchführen. Zusätzlich muss man eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Ein negativer PCR-Test beendet die Quarantäne NICHT mehr vorzeitig. Die Möglichkeit zum Freitesten ist nur noch für Schlüsselpersonal vorbehalten.

Drittstaatangehörige müssen immer in Quarantäne
Ebenso erklärte das Gesundheitsministerium, dass Drittstaatsangehörigen ohne gewöhnlichen Aufenthalt die Einreise ohne negativen PCR-Test zu verweigern sei. „Die Möglichkeit anstelle eines PCR-Tests die 14-tägige Heimquarantäne anzutreten, besteht bei Einreisen aus Ländern mit Einreisebeschränkungen künftig nicht mehr.“