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Studiversum.at: Vom Studienbeginn bis zur Promotion – Wir haben alle Infos!

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Die Wahl des Studiums bzw. der Berufsausbildung ist oft nicht einfach. Um mehrmaliges Wechseln des Studiumfaches zu vermeiden, ist es wichtig, sich im Vorfeld sorgfältig zu informieren. Studiversum.at ist Österreichs ultimative Schnittstelle für Studierende.

Nachdem wir euch unlängst über Grundlegendes zum Studium informiert haben, möchten wir diesmal auf das Thema der Promotion näher eingehen…

Was versteht man unter Promotion?
Ob du promovieren willst, solltest du dir gut überlegen. Es sollte keine Verlegenheitslösung oder Zeitvertreib bei drohender Arbeitslosigkeit sein. Strebst du allerdings eine wissenschaftliche Laufbahn an, um z.B. als Hochschulprofessor/in dein Wissen weiterzugeben, ist dieser Weg die richtige Entscheidung. Dabei kommt es nicht nur auf deine intellektuellen Fähigkeiten an, sondern auch auf das besondere Interesse an einem bestimmten Gebiet, das du über einen längeren Zeitraum hinweg wissenschaftlich untersuchst.

Bei der Promotion wird dir der Doktortitel verliehen. Der Doktor ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad und ist die Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums. Er ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen oder pharmazeutischen Berufsbezeichnung, die im Rahmen einer Promotion vergeben wird.

Zweck der Promotion ist es, deine Fähigkeiten und dein Wissen in einem ganz speziellen Themengebiet zu belegen. Im Mittelpunkt steht die Anfertigung einer schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation). Diese wird aber erst anerkannt, wenn die Arbeit neue wissenschaftliche Ergebnisse enthält.

Die Promotion ist sozusagen die letzte Stufe deines Studiums, die du, wenn du gute Noten hast, nach dem dreijährigen Bachelor und nach dem anschließenden zweijährigen Masterstudium (oder einem vergleichbaren Abschluss) erwerben kannst. Die Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau der einzelnen Studiengänge sind im jeweiligen Curriculum (Studienplan) festgelegt und sollten vor deiner Entscheidung genau verglichen werden. Denn darin sind die Bestimmungen enthalten, die den Verlauf und Abschluss der Promotion entscheidend beeinflussen können.

Seit der Änderung des Universitätsgesetz 2002 im Juni 2006 (BGBl. I Nr.74/2006) ein mindestens drei Jahre umfassendes Studium an einer Universität, ohne Angabe von ECTS-Anrechnungspunkten, welches im Anschluss an ein Diplom- oder Masterstudium betrieben werden kann und mit der Verleihung des Doktor- oder PhD-Titels abgeschlossen wird.

Doktoratsstudien mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten sind bis längstens 30. September 2017 abzuschließen.
Seit dem Studienjahr 2009/10 darf eine Zulassung zu einem Doktoratsstudium, dessen Mindeststudiendauer weniger als drei Jahre beträgt, nicht mehr erfolgen.

LESEN SIE AUCH: Studiversum.at: Hier findest du alle Antworten zu Fragen rund um dein Studium!

  

Die Wahl des Studiums bzw. der Berufsausbildung ist oft nicht einfach. Um mehrmaliges Wechseln des Studiumfaches zu vermeiden, ist es wichtig, sich im Vorfeld sorgfältig zu informieren. Studiversum.at ist Österreichs ultimative Schnittstelle für Studierende.

 

 

Welche Wege gibt es, um zu promovieren?
Es gibt mehrere Wege zur Promotion. Entweder du gehst den „klassischen“ Weg und suchst dir eigenständig eine/n sogenannte/n Doktorvater/Doktormutter, der dich im Doktoratsstudium betreut, oder du schaffst dir einen Platz in einem strukturierten Promotionsprogramm.

Individuelle Promotion
Auf diese Weise bist du relativ unabhängig. Du suchst dir eigenständig eine/n sogenannte/n Doktorvater/Doktormutter, zu dem du zuerst Kontakt aufnimmst. Wenn du eine Zusage erhalten hast und das Thema im Vorfeld abgestimmt worden ist, holst du dir vom Prüfungsamt die Promotionsberechtigung, mit der du dich für das Promotionsstudium immatrikulieren kannst.
Je nach Fachgebiet arbeitest du alleine oder zusammen mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Bei der Individualpromotion hängt die Dauer von der eigenen Zeitplanung ab – oder von der Stellenbefristung. Üblich sind drei bis fünf Jahre.

Mit dieser Art der Promotion genießt du zwar das Privileg der freien Zeiteinteilung, es erfordert dadurch aber ein hohes Maß an Selbstständigkeit und großer Motivation. Außerdem ist ein bezahltes Arbeitsverhältnis damit nicht verbunden.

An der Uni
Der Großteil der Doktorandinnen und Doktoranden arbeitet während der Promotion als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Institut. Du wirst dabei finanziert, bist eingebunden in Forschungsprojekte, hast Zugang zu wichtigen Informationen und dem Netzwerk der Universität, du hast meist viel Kontakt zum Doktorvater oder zur Doktormutter und du kannst wichtige Erfahrungen sammeln, indem du selbst Lehrveranstaltungen halten, an Kongressen teilnehmen und mit der Betreuerin/dem Betreuer zusammen Bücher und Artikel verfassen kannst.

Nachteile sind, dass du üblicherweise bei vollem Arbeitseinsatz nur ein halbes Gehalt bekommst und du sehr stark von einer Person abhängig bist, die Doktorvater/Doktormutter und Chefin/Chef in einem ist.

An der FH
Mit einem FH-Masterabschluss bist du befähigt, an einer Universität zu promovieren. Fachhochschulen besitzen aktuell kein eigenständiges Promotionsrecht, jedoch ist in den meisten Bundesländern ein kooperatives Promotionsverfahren möglich, bei dem sowohl eine/ein Fachhochschul- als auch eine Universitätsprofessorin/ein Universitätsprofessor die Betreuung und Prüfung übernehmen. Die Kriterien dafür sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Dies ergibt sich daraus, dass das Zulassungsverfahren zur Promotion nicht einheitlich ist, sondern individuell von der Fakultät geregelt wird.

Bei einem Unternehmen
Wenn dieses mit einer Universität zusammenarbeitet.

Zuhause/Nebenberuflich
Wenn du voll berufstätig bist und zusätzlich deinen Doktor machen willst, ist das eine besonders große Herausforderung, die einen starken Willen und vor allem viel Durchhaltevermögen verlangt. Das Thema und deine/n Doktormutter/vater wählst du selbst. Am besten kontaktierst du diesbezüglich deine ehemaligen Professor/innen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um eine Studienbeihilfe während eines Doktoratsstudiums zu erhalten?

Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (siehe Studieren – Studienförderung – Studienbeihilfen und Stipendien) müssen für den Erhalt einer Studienbeihilfe für ein Doktoratsstudium auch folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Doktoratsstudium muss aufbauend auf ein Diplomstudium, Masterstudium oder einen Fachhochschul-Studiengang betrieben werden.
  • Das Doktoratsstudium muss spätestens 12 Monate nach Abschluss des vorangegangenen Studiums aufgenommen werden. Folgende Zeiten werden nicht in die Frist eingerechnet: Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz, Schwangerschaft, Mutterschutz, Krankheit und unvorhergesehenes/unabwendbares Ereignis.
  • Das Doktoratsstudium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Ausnahmen (vor Vollendung des 35. Lebensjahres) gelten für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, für Studierende mit Sorgepflichten und Studierende mit Behinderung.
  • Die gesetzliche Studienzeit für den ersten Studienabschnitt eines Diplomstudiums darf um nicht mehr als das Zweifache zuzüglich eines weiteren Semesters überschritten werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe, die ohne Verschulden der/des Studierenden die Studienverzögerung verursacht haben, kann die Studienzeitüberschreitung nachgesehen werden. Dafür ist ein gesonderter Nachsichtsantrag erforderlich.
  • Bei Diplomstudien, die aus zwei Studienabschnitten bestehen, darf die gesetzliche Studienzeit für den zweiten Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten werden. (Nachsicht möglich; siehe oben vierter Punkt)
  • Bei Diplomstudien, die aus drei Studienabschnitten bestehen, darf die gesetzliche Studienzeit für den zweiten und dritten Studienabschnitt um insgesamt nicht mehr als vier Semester überschritten werden. (Nachsicht möglich; siehe oben vierter Punkt)
  • Weder die gesetzliche Studienzeit eines Bachelorstudiums noch des daran anschließenden Masterstudiums darf um mehr als zwei Semester überschritten werden. (Nachsicht möglich; siehe oben vierter Punkt)
  • Die gesetzliche Studienzeit eines Fachhochschul-Studienganges darf um nicht mehr als zwei Semester überschritten werden. (Nachsicht möglich; siehe oben vierter Punkt)
  • Als günstiger Studienerfolg für den Weiterbezug der Studienbeihilfe ab dem dritten Semester müssen sechs Semesterstunden oder zwölf ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Nach dem sechsten Semester ist der günstige Studienerfolg durch eine Bestätigung des Dissertationsbetreuers/der Dissertationsbetreuerin über den erfolgreichen Fortschritt der Dissertation nachzuweisen.

Nähere Infos zu diesem Thema gibt es hier.