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Wartezeit

Termin verpasst? Jetzt droht eine Strafgebühr beim Arzt

Termin verpasst? Jetzt droht eine Strafgebühr beim Arzt
FOTO: iStock/cientotres
4 Min. Lesezeit |

Nicht wahrgenommene Arzttermine belasten das Gesundheitssystem zunehmend. Während viele Patienten lange auf einen Termin warten müssen, lassen andere vereinbarte Termine einfach verfallen, ohne abzusagen. Die Ärztekammer weist darauf hin, dass dadurch ohnehin knappe Ressourcen blockiert werden. Als Gegenmaßnahme empfiehlt die Kurie in Niederösterreich nun die Einführung von Ausfallshonoraren.

Die Tullner Hautärztin Krista Ainedter-Samide, Fachgruppenobfrau in der niederösterreichischen Ärztekammer, betont, dass besonders die Zeit von Kassenärzten ein knappes Gut sei. In ihrer eigenen Praxis bemüht sie sich täglich, möglichst viele Patienten zu versorgen. Besonders ärgerlich sei es daher, wenn eingeplante Patienten ohne Absage fernbleiben oder sehr kurzfristig absagen.

Das Problem liegt auf der Hand: Wenn Patienten Termine nicht wahrnehmen oder rechtzeitig stornieren, nehmen sie anderen die Chance auf medizinische Versorgung und verlängern die Wartezeiten für alle. Maria Hochstoger, Fachärztin in Melk und Vorstandsmitglied der niederösterreichischen Ärztekammer, stellt fest: „Es ist offenbar noch nicht bei allen angekommen, dass gerade kassenärztliche Leistungen nicht unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung stehen.“

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Ausfallshonorare einführen

Die Ärzteschaft möchte nun verstärkt für dieses Thema sensibilisieren und appelliert an die Termintreue der Patienten. Bei nicht wahrgenommenen und nicht rechtzeitig stornierten Arztterminen rät die Kurie zur Verrechnung eines Ausfallshonorars. Bei Nichtzahlung folgen Mahnverfahren und gegebenenfalls eine gerichtliche Einforderung. Die Kosten dafür trägt die säumige Person.

Besonders bei Fachärzten werden Termine oft Wochen oder Monate im Voraus vergeben. Die Ärztekammer Niederösterreich weist darauf hin, dass in Hotels und Restaurants Stornierungsgebühren längst Standard sind, während dies in kassenärztlichen Praxen noch Neuland darstellt. Dennoch sei diese Maßnahme „im Sinne der Sensibilisierung notwendig“. Niederösterreich folgt damit dem Beispiel Oberösterreichs und der Steiermark.

Wichtig ist jedoch, dass Patienten vorab über mögliche Ausfallshonorare informiert werden – sei es durch Aushänge, Hinweise auf der Website oder bei der Terminvereinbarung. Die Kurie gibt keine konkrete Empfehlung zur Höhe des Honorars; diese Entscheidung liegt bei den Ärzten selbst, sollte aber angemessen sein. Falls ein Termin kurzfristig nachbesetzt werden kann, sollte dies bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Hochstoger, die bereits seit Jahren mit Ausfallshonoraren arbeitet, berichtet von positiven Erfahrungen: „Ich stoße in der Regel auf Verständnis und erlebe durch die Information über das mögliche Einheben eines Ausfallshonorars mehr Bewusstsein für Termintreue.“ Sie betont die Wichtigkeit eines fairen und transparenten Vorgehens: „Wir versuchen immer, Termine nachzubesetzen, gelingt dies nicht, stellen wir das Honorar noch am selben Tag in Rechnung.“ So wird der Zusammenhang zwischen dem versäumten Termin und dem Honorar klar ersichtlich.

Rechtliche Aspekte

Besonders problematisch sind laut Ärztevertretung unzuverlässige Patienten bei Operationsterminen, wenn diese den Eingriff dann doch nicht wünschen oder zwischenzeitlich bei einem anderen Arzt durchführen ließen. „Das ist für uns äußerst frustrierend, zumal wir um die langen Wartezeiten auf dringende Eingriffe, etwa bei Hautkrebspatienten, wissen“, erklärt Ainedter-Samide. Sie weist darauf hin, dass Eingriffe im niedergelassenen Bereich die Spitäler erheblich entlasten – vorausgesetzt, die Operation findet tatsächlich statt.

Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer zeigt grundsätzlich Verständnis für die Forderung der Ärztekammer, „wenn jemand den Termin unentschuldigt einfach nicht wahrnimmt.“ Er betont, dass jede Terminvereinbarung einen Vertrag darstellt und bei Nichteinhaltung eine Pönale möglich ist. Allerdings appelliert er an die Ärzte, nicht das volle Honorar zu verrechnen und nach Möglichkeit freie Termine anderweitig zu vergeben.

Prunbauer weist jedoch auch auf „gute Gründe“ für kurzfristige Absagen hin und nennt ein aktuelles Beispiel: Ein Patient konnte wegen Fiebers eine Routineuntersuchung nicht wahrnehmen, sollte aber dennoch eine Pönale zahlen. „Das ist menschlich, aber auch rechtlich nicht in Ordnung“, erklärte Prunbauer gegenüber noe.ORF.at und riet dem Betroffenen, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

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KO KOSMO-Redaktion
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